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Häufige Irrtümer im Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Fallstricke birgt. Immer wieder begegnen uns in der Praxis Irrtümer, die zu unerwünschten Ergebnissen führen können. In diesem Artikel klären wir einige der häufigsten Missverständnisse und geben Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie Fehler vermeiden können.

OLG München zur Anfechtung eines Testaments wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

In einem erbrechtlichen Streit entschied das Oberlandesgericht (OLG) München über die Anfechtung eines Testaments wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2079 BGB (Beschluss vom 19. September 2024 – 33 W 1507/24). Der Beschluss zeigt, wie streng die Gerichte die Überprüfung der Erbverfügung eines Erblassers handhaben, insbesondere wenn nachträglich ein Pflichtteilsberechtigter, wie ein Kind, auftaucht, der zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht bekannt war.

Zuwendungsverzicht eines Stiefkinds: Keine automatische Erstreckung auf Abkömmlinge

In einer wichtigen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle klargestellt, dass der Zuwendungsverzicht eines Stiefkinds des Erblassers sich nicht automatisch auf dessen Abkömmlinge erstreckt. Der Beschluss vom 17. April 2023, Az. 6 W 37/23, beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grenzen der Erstreckung eines Zuwendungsverzichts auf die Abkömmlinge der verzichtenden Person.

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OLG Hamm: Krankenhaus muss Behandlungsunterlagen vorlegen, damit die Testierfähigkeit geprüft werden kann

In einem Erbscheinsverfahren entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass ein Krankenhaus verpflichtet ist, dem Gericht die Krankenunterlagen einer verstorbenen Erblasserin zur Verfügung zu stellen, damit diese von einem Sachverständigen überprüft werden können (Beschluss vom 13. Juni 2024, Aktenzeichen 10 W 3/23). Die Entscheidung beleuchtet wichtige Aspekte im Zusammenhang mit dem Zugriff auf medizinische Unterlagen nach dem Tod eines Erblassers, insbesondere im Kontext der Ermittlung der Testierfähigkeit.

Anforderungen an den Nachweis der Testierunfähigkeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem aktuellen Beschluss (Az.: 8 W 60/23) verdeutlicht, wie schwer der Nachweis der Testierunfähigkeit eines Erblassers zu erbringen ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Grundregel des § 2229 BGB, nach der jedermann als testierfähig gilt, solange das Gegenteil nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen ist.

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