Verfügungen

Eigenhändiges Testament errichten: Was Sie wissen sollten

Das eigenhändige Testament, auch privatschriftliches Testament genannt, ist eine weit verbreitete Form der Testamentserrichtung. Es bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den eigenen letzten Willen festzuhalten. Doch das eigenhändige Testament birgt auch Gefahren, wenn es nicht korrekt verfasst wird. Dieser Artikel erklärt die wesentlichen Voraussetzungen und Fallstricke beim eigenhändigen Testament.

Wie funktioniert die Zwangsvollstreckung in den Erbteil?

Die Zwangsvollstreckung in den Erbteil eines Miterben ist ein komplexes Thema, das insbesondere dann relevant wird, wenn ein Erbe Schulden hat und seine Gläubiger versuchen, auf dessen Erbanteil zuzugreifen. Die Pfändung eines Erbteils und dessen Verwertung unterliegen dabei speziellen gesetzlichen Regelungen.

Ehegatte testierunfähig – gemeinschaftliches Testament unwirksam

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine weit verbreitete Methode, mit der Ehegatten gemeinsam ihre Vermögensnachfolge regeln. Doch was passiert, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr testierfähig ist? Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem aktuellen Beschluss vom 14. März 2024 (Az.: 6 W 106/23) klargestellt, dass ein gemeinschaftliches Testament in einem solchen Fall unwirksam ist. Diese Entscheidung verdeutlicht die erheblichen rechtlichen Risiken, die mit der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments verbunden sind, wenn die Testierfähigkeit eines der Ehegatten in Frage steht.

Beeinträchtigende Schenkung an Miterben

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am 22. Juni 2022 (Az.: 5 U 98/21) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Beeinträchtigung von Erbrechten durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers an Miterben getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Grenzen von Schenkungen, die die Erbrechte anderer Miterben beeinträchtigen könnten, und die Möglichkeit der Rückforderung solcher Schenkungen nach § 2287 BGB.

Beschränkung der Testierfreiheit durch Ehegattentestament

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 30. April 1993 (Az.: 2 Wx 58/92) eine grundlegende Entscheidung zur Beschränkung der Testierfreiheit durch wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament) getroffen. Diese Entscheidung behandelt die Auslegung und die Bindungswirkung solcher Testamente und bietet wichtige Erkenntnisse für Ehepaare, die ihre Erbfolge regeln möchten.

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