Vermächtnis

OLG Hamm zur Bösgläubigkeit einer Testamentsvollstreckerin

1. Sachverhalt

Die Parteien des Verfahrens sind Geschwister, die nach dem Tod ihres Stiefvaters, des Erblassers, eine Erbengemeinschaft bildeten. Der Erblasser hinterließ mehrere Testamente. In einem handschriftlichen Testament vom 05.12.2013 hatte er seinen Stiefenkeln einen Vermächtnisanspruch über eine Immobilie eingeräumt. In einem späteren Testament vom 01.05.2015 widerrief er jedoch alle früheren Verfügungen von Todes wegen.

Unternehmensnachfolge bei einzelkaufmännischem Unternehmen: Was ist zu beachten?

Die Nachfolge in ein einzelkaufmännisches Unternehmen ist ein komplexer erbrechtlicher Vorgang, der sowohl rechtliche als auch praktische Herausforderungen mit sich bringt. Dieser Beitrag behandelt die wesentlichen Punkte, die bei der Vererbung eines einzelkaufmännischen Geschäftsbetriebs zu berücksichtigen sind, und gibt Einblick in wichtige Haftungs- und Verwaltungsfragen.

Zu lange gewartet: Vermächtnisnehmer gehen leer aus

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Beschluss vom 30. April 2024 (Az.: 12 U 713/21) eine Entscheidung getroffen, die sich mit der Verjährung von Vermächtnisansprüchen und der Beweislast im Erbrecht auseinandersetzt. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Erben und Vermächtnisnehmer.

Erbeinsetzung: Gestaltung und rechtliche Grundlagen

Die Erbeinsetzung ist eine zentrales Gestaltungsmittel des Erbrechts und ermöglicht es dem Erblasser, durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) die Erbfolge nach seinen Wünschen zu regeln. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Erbeinsetzung, die Gestaltungsmöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Wie wird sie berechnet?

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Deutschland ein wesentlicher Faktor bei der Nachlassplanung und Vermögensübertragung. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Steuer berechnet wird. Wenn Sie eine belastbare Berechnung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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