Von uns erstritten: Landgericht Kleve verschafft Erben Einsicht in die Patientenakte
Das Landgericht Kleve hat mit Urteil vom 8. Mai 2024 den Anspruch eines Mandanten von uns auf Einsicht in die Patientenakte seiner verstorbenen Großmutter bestätigt, um Hinweisen auf deren Testierunfähigkeit nachzugehen (Az. 2 O 272/23).