Über uns
Goldkamp ist eine auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft in Neuss. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten vor allem in streitigen Erbfällen: bei unklaren oder angegriffenen Testamenten, Zweifeln an der Testierfähigkeit, Pflichtteilsansprüchen, Konflikten in der Erbengemeinschaft, Erbscheinverfahren und erbrechtlichen Prozessen.
Unsere Arbeit beginnt mit einer sorgfältigen Prüfung der Unterlagen und der rechtlichen Ausgangslage. Darauf aufbauend entwickeln wir eine klare Strategie – außergerichtlich, im Nachlassverfahren oder vor Gericht. Sie erhalten von uns eine realistische Einschätzung der Chancen, Risiken, Kosten und nächsten Schritte.
Wir stehen für Spezialisierung, präzise juristische Analyse und eine sachliche, konsequente Interessenvertretung. Gerade in Erbfällen treffen rechtliche, wirtschaftliche und familiäre Fragen oft unmittelbar aufeinander. Unser Ziel ist es, komplexe erbrechtliche Konflikte verständlich einzuordnen und die berechtigten Interessen unserer Mandanten wirksam durchzusetzen.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Am Mittwoch, 25. Februar 2026, halte ich gemeinsam mit Rechtsanwalt Holger Siebert ein Online-Seminar zum Thema „Prozess- und Verfahrenstaktik im Erbrecht“.
In ihrer Ausgabe 31/2025 veröffentlicht die Wirtschaftswoche gemeinsam mit dem Handelsblatt Research Institute (HRI) das jährliche Ranking der „besten Kanzleien und Anwälte für Privatpersonen“. Im Rechtsgebiet Erbrecht wird Rechtsanwalt Tobias Goldkamp dort als einer der besonders empfohlenen Spezialisten geführt.
Wer nach rechtlicher Unterstützung in erbrechtlichen Fragen sucht, stößt häufig auf den Titel Fachanwalt für Erbrecht. Doch was bedeutet diese Bezeichnung genau? Welche Voraussetzungen müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfüllen, um sie zu tragen? Und welchen Mehrwert bietet es Ihnen als Mandant, einen Fachanwalt für Erbrecht zu beauftragen? Nachfolgend erhalten Sie einen kompakten Überblick.
In der aktuellen Ausgabe der ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis ist ein Fachbeitrag von mir erschienen. Darin beschäftige ich mich mit einem Thema, das in der erbrechtlichen Praxis häufig für Streit sorgt – und für Mandanten oft überraschende Folgen hat: Was gilt, wenn eine Testamentsurkunde nachträglich verändert wurde?
Vielen Dank für das Interesse an meinem Vortrag bei der Stiftung Hephata in Mönchengladbach zum Thema Testament zugunsten von Menschen mit Behinderung. Hier die Folien zum Download als PDF-Datei: