Umfassend vorsorgen mit Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 28. Oktober 2024 von Tobias Goldkamp

Eine vorausschauende und umfassende Vorsorge ist unerlässlich, um im Falle einer eigenen Handlungsunfähigkeit sicherzustellen, dass persönliche Wünsche und Bedürfnisse weiterhin respektiert und umgesetzt werden. Hierbei kommen insbesondere drei zentrale Instrumente der Vorsorge zum Einsatz: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Jedes dieser Dokumente erfüllt eine wichtige Funktion.

1. Vorsorgevollmacht

a) Allgemeine Bedeutung

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen. Dies umfasst sowohl vermögensrechtliche Angelegenheiten als auch persönliche Entscheidungen, wie etwa medizinische Behandlungen. Die Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden, indem eine Vertrauensperson im Voraus bestimmt wird.

b) Inhalt und Ausgestaltung

Die Vorsorgevollmacht sollte klar und umfassend formuliert sein. Besonders wichtig ist die Bestimmung eines oder mehrerer Bevollmächtigter, die über das Vermögen, medizinische Behandlungen und persönliche Angelegenheiten des Vollmachtgebers entscheiden dürfen.

c) Missbrauchsschutz

Um Missbrauch zu vermeiden, können in der Vorsorgevollmacht Kontrollmechanismen festgelegt werden. Dies kann durch die Einsetzung eines Kontrollbevollmächtigten oder durch Einschränkungen im Innenverhältnis erfolgen, die dem Bevollmächtigten klare Grenzen setzen. Hingegen sind Bedingungen in der Vollmacht schädlich. Der Geschäftspartner müsste jedes Mal die Bedingungen prüfen. Dadurch würde die Vollmacht nicht akzeptiert und damit untauglich.

2. Betreuungsverfügung

a) Zweck der Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung kann eine Person im Voraus bestimmen, wer im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll. Anders als die Vorsorgevollmacht erfordert die Betreuungsverfügung eine gerichtliche Anordnung, wenn der Betreuungsfall eintritt.

b) Regelungsinhalte

In einer Betreuungsverfügung kann nicht nur die Person des Betreuers bestimmt werden, sondern es können auch detaillierte Anweisungen zur Art und Weise der Betreuung festgelegt werden. Dies umfasst beispielsweise die Wahl eines bestimmten Pflegeheims oder Regelungen zu finanziellen Angelegenheiten.

3. Patientenverfügung

a) Definition und Bedeutung

Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Fall einer schweren Erkrankung oder bei Bewusstlosigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie ist besonders wichtig, um in Situationen, in denen der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, seinen Willen durchzusetzen.

b) Regelungsbereiche

Die Patientenverfügung kann sich auf eine Vielzahl medizinischer Entscheidungen beziehen, darunter lebensverlängernde Maßnahmen, die Einwilligung in bestimmte Behandlungen oder den Verzicht auf bestimmte Eingriffe. Sie sollte detailliert formuliert und regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass der aktuellste Wille des Verfassers bekannt ist. Wichtig ist, jeweils sowohl die Anknüpfungssituation darzustellen als auch, was in dieser Situation geschehen soll.

4. Fazit: Vorsorge als Schutz für den eigenen Willen

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bieten einen weitreichenden Schutz der eigenen Interessen und Wünsche. Diese Vorsorgemaßnahmen stellen sicher, dass im Fall der Handlungsunfähigkeit Vertrauenspersonen Entscheidungen im Sinne des Betroffenen treffen können und seine Selbstbestimmung gewahrt bleibt.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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