Varianten der Unternehmensnachfolge: Verschenken, Verkaufen, Vererben

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 30. Dezember 2024 von Tobias Goldkamp

Die Unternehmensnachfolge ist ein vielschichtiger Prozess, der sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte umfasst. Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung muss gut durchdacht und individuell an die Bedürfnisse des Unternehmens sowie der Nachfolger angepasst werden. Hierbei stehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, um den Übergang des Unternehmens optimal zu gestalten.

1. Unternehmensübertragung durch Schenkung

Eine häufig gewählte Form der Unternehmensnachfolge ist die Übertragung des Unternehmens durch Schenkung zu Lebzeiten. Dies ermöglicht dem Unternehmer, die Übergabe zu steuern und den Nachfolger schrittweise in das Unternehmen einzuführen.

Vorbereitende Überlegungen

Zu Beginn muss geprüft werden, welche rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung des Unternehmens gelten. Es ist wichtig, die Unternehmensform und die bestehenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu beachten. Beispielsweise sind GmbH-Geschäftsanteile notariell zu beurkunden, während KG-Anteile formlos übertragen werden können, sofern im Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen enthalten sind.

Schenkungsvertrag

Die Schenkung eines Unternehmens bedarf eines klar strukturierten Schenkungsvertrags, der neben den rechtlichen Aspekten auch eventuelle Rückforderungsrechte des Schenkers regeln sollte. Der Unternehmer kann beispielsweise festlegen, dass der geschenkte Anteil zurückgefordert wird, wenn der Beschenkte vor ihm verstirbt oder bestimmte Bedingungen nicht einhält.

Steuerliche Aspekte der Schenkung

Die Schenkung von Unternehmensanteilen kann steuerlich begünstigt sein. So werden bei der Übertragung von Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge gewährt. Es besteht die Möglichkeit, dass bis zu 85 % oder sogar 100 % des Wertes des Unternehmens steuerfrei bleiben, wenn das Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum fortgeführt wird.

2. Unternehmensübertragung durch Verkauf

Ist eine Schenkung nicht gewünscht oder möglich, bietet sich der Verkauf des Unternehmens als Alternative an. Dies geschieht häufig dann, wenn keine geeigneten Nachfolger innerhalb der Familie vorhanden sind.

Externe Nachfolge durch Verkauf

Ein externer Verkauf des Unternehmens kann eine attraktive Lösung sein, wenn der Unternehmer keinen internen Nachfolger finden kann oder möchte. Hierbei sind jedoch steuerliche und rechtliche Aspekte besonders zu beachten, um den Verkauf steuerlich optimal zu gestalten und Haftungsrisiken zu minimieren.

3. Unternehmensübertragung im Erbfall

Sollte der Unternehmer seine Nachfolge nicht zu Lebzeiten regeln, erfolgt die Unternehmensübertragung im Erbfall. Dies bringt allerdings erhebliche Herausforderungen mit sich, da die Erben möglicherweise unerwartet mit der Unternehmensführung konfrontiert werden.

Das Unternehmertestament

Um den Fortbestand des Unternehmens nach dem Tod des Unternehmers zu sichern, ist es wichtig, ein Unternehmertestament zu erstellen. In diesem Testament sollte festgelegt werden, wer das Unternehmen übernehmen soll, und ob der Nachfolger Alleinerbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer wird. Zusätzlich kann eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden, um die geordnete Übergabe des Unternehmens sicherzustellen.

4. Besondere Gestaltungen

Neben den klassischen Übertragungswegen gibt es weitere Möglichkeiten, die Unternehmensnachfolge individuell zu gestalten:

  • Familienstiftung: Eine Familienstiftung kann eingesetzt werden, um das Unternehmen langfristig in Familienbesitz zu halten und Pflichtteilsansprüche zu minimieren.
  • Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung: Mit diesen Instrumenten kann geregelt werden, dass ein bestimmter Nachfolger das Unternehmen erhält, während die übrigen Erben anderweitig abgefunden werden.

Unterstützung durch unsere Kanzlei

Die Planung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der rechtliche, steuerliche und persönliche Aspekte miteinander vereinen muss. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die für Sie und Ihr Unternehmen optimale Nachfolgelösung zu finden und umzusetzen.

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Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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