OLG Brandenburg: Wirksamkeit einer transmortalen Vollmacht bei Grundstücksverkäufen
Das Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 07.01.2025 – 5 W 116/24) hat entschieden, dass eine transmortale Generalvollmacht auch nach dem Tod des Vollmachtgebers für Grundstücksverkäufe weiterhin wirksam bleibt. Ein durch die Vollmacht Bevollmächtigter kann somit nach dem Tod des Erblassers Grundstücke veräußern, solange die Vollmacht in der notariellen Urkunde eindeutig als transmortal formuliert ist.