Familienvermögen unteilbar? – OLG Nürnberg bestätigt „ewiges“ Teilungsverbot
Ein Miterbe wollte eine wertvolle Familiensammlung verwerten und klagte auf Pfandverkauf aller Stücke – trotz eines Teilungsverbots aus dem Jahr 1936. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Urteil vom 28.02.2025, Az. 1 U 2451/23) stellte klar: Der Verzicht „für immer“ auf Aufhebung der Gemeinschaft bleibt wirksam. Reiner Verkaufswille genügt nicht, um das Verbot zu kippen.






