Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge zu planen und umzusetzen, z.B., wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten übertragen möchten oder Ihre Unternehmensnachfolge organisieren. Wir beraten Sie und gestalten mit Ihnen Verträge und Testamente. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater und mit Notaren zusammen.

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OLG Brandenburg: Rückübertragungsanspruch an Grundstück ist vererblich

In einer wichtigen Entscheidung zur Vererblichkeit vertraglicher Ansprüche hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg im April 2024 einen Fall entschieden, in dem es um die Rückübertragung eines Grundstücks ging (Urteil vom 18. April 2024 – 5 U 188/22). Der Erblasser hatte in einem Grundstücksüberlassungsvertrag einen Rückübertragungsanspruch vereinbart. Das Gericht entschied, dass dieser Rückübertragungsanspruch nicht höchstpersönlich war und somit auf die Erben übergeht.

Betriebsaufspaltung bei Vermögensnachfolgeplanung beachten

Die Betriebsaufspaltung ist ein komplexes steuerrechtliches Konstrukt, das in der Vermögensnachfolgeplanung eine bedeutende Rolle spielen kann. Sie ermöglicht es, betriebliches Vermögen steuerlich begünstigt auf die nächste Generation zu übertragen. Gleichzeitig birgt sie jedoch auch Risiken, insbesondere in Bezug auf die Aufdeckung stiller Reserven und die mögliche Nachversteuerung. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Betriebsaufspaltung und zeigt auf, wie sie gezielt in der Vermögensnachfolgeplanung eingesetzt werden kann.

Erbschaftsteuer sparen mit dem Supervermächtnis

Das Supervermächtnis ist ein erbschaftsrechtliches Instrument, das im Rahmen der Nachfolgeplanung eine flexible und steueroptimierte Verteilung des Vermögens ermöglicht. Es kombiniert die zivilrechtlichen Vorteile des Berliner Testaments mit der steuerlichen Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung. Im Folgenden wird erläutert, wie das Supervermächtnis funktioniert, welche zivilrechtlichen und steuerlichen Aspekte dabei zu beachten sind und welche Vorteile es insbesondere für Ehepaare bietet, die ein Berliner Testament errichten.

OLG München zur Anfechtung eines Testaments wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

In einem erbrechtlichen Streit entschied das Oberlandesgericht (OLG) München über die Anfechtung eines Testaments wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2079 BGB (Beschluss vom 19. September 2024 – 33 W 1507/24). Der Beschluss zeigt, wie streng die Gerichte die Überprüfung der Erbverfügung eines Erblassers handhaben, insbesondere wenn nachträglich ein Pflichtteilsberechtigter, wie ein Kind, auftaucht, der zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht bekannt war.

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