Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher zu planen und umzusetzen – ob bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten oder bei der Unternehmensnachfolge. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Verträge und Testamente; auf Wunsch arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater und Notaren zusammen, um eine optimale Lösung für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu finden.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Pflichtteil bei Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge stellt häufig eine besondere Herausforderung im Rahmen des Pflichtteilsrechts dar. Unternehmen, insbesondere solche in Form von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, sind im Erbfall nicht nur wertvolle Vermögensbestandteile, sondern ihre Vererbung bringt oft komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen mit sich. Pflichtteilsberechtigte, die im Testament nicht bedacht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden, haben dennoch Ansprüche, die im Rahmen der Unternehmensnachfolge Beachtung finden müssen.

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Steuern im Erbfall und Möglichkeiten zur Steueroptimierung

Im Erbfall können verschiedene Steuern anfallen, die je nach Art des Nachlasses und der erbrechtlichen Gestaltung unterschiedlich hoch ausfallen. Durch gezielte steuerliche Gestaltung lassen sich diese Belastungen häufig reduzieren.

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Erbschaftsteuer sparen durch Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung stellt eine strategische Möglichkeit dar, um Erbschaftsteuer zu sparen und gleichzeitig die wirtschaftliche Nutzung eines Betriebs aufrechtzuerhalten. Sie ist insbesondere dann interessant, wenn der Betriebsinhaber sich aus dem aktiven Geschäftsleben zurückziehen möchte, ohne den Betrieb sofort aufzugeben oder zu veräußern. Dieser Beitrag erläutert, wie Betriebsverpachtung funktioniert und welche steuerlichen Vorteile damit verbunden sind.

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Steueroptimierung: Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

Die Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen stellt eine attraktive Möglichkeit zur Steueroptimierung dar. Sie ermöglicht es, Vermögen zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen. Diese Form der Vermögensübergabe ist besonders interessant, wenn es darum geht, die eigene Versorgung im Alter sicherzustellen und gleichzeitig Erbschaft- und Schenkungsteuer zu minimieren. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Arten von wiederkehrenden Leistungen, ihre steuerliche Behandlung und die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten erläutert.

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BGH zum Pflichtteilsverzicht: Nur mit persönlicher Beteiligung des Erblassers wirksam

Ein Pflichtteilsverzicht ist eine rechtlich bedeutsame Vereinbarung, bei der eine Person zu Lebzeiten des Erblassers auf ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht verzichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 20. November 2024 (Az.: IV ZR 263/23) bestätigt, dass ein solcher Vertrag nur wirksam ist, wenn der Erblasser persönlich anwesend ist und den Vertrag selbst abschließt.

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