Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher zu planen und umzusetzen – ob bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten oder bei der Unternehmensnachfolge. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Verträge und Testamente; auf Wunsch arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater und Notaren zusammen, um eine optimale Lösung für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu finden.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Immobilien im Erbfall: Wie werden sie bewertet?

Die Bewertung von Immobilien im Erbfall ist ein zentraler Aspekt bei der Ermittlung des Nachlasswertes. Da Immobilien in der Regel einen bedeutenden Teil des Nachlasses ausmachen, ist es entscheidend, den korrekten Verkehrswert zu ermitteln. Hierbei kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Anwendung, abhängig von der Art des Grundstücks und seiner Nutzung.

Eigenhändiges Testament errichten: Was Sie wissen sollten

Das eigenhändige Testament, auch privatschriftliches Testament genannt, ist eine weit verbreitete Form der Testamentserrichtung. Es bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den eigenen letzten Willen festzuhalten. Doch das eigenhändige Testament birgt auch Gefahren, wenn es nicht korrekt verfasst wird. Dieser Artikel erklärt die wesentlichen Voraussetzungen und Fallstricke beim eigenhändigen Testament.

FG Düsseldorf zur Großerwerbsschwelle: Nur Erwerbe ab Juli 2016 zählen

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich in einem kürzlich ergangenen Gerichtsbescheid intensiv mit der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Kommanditanteilen und der Berücksichtigung von Nießbrauchsrechten auseinandergesetzt. Die Entscheidung vom 17. Juli 2024, Az. 4 K 1675/23 Erb, enthält Ausführungen dazu, wie frühere Erwerbe von begünstigtem Vermögen sowie Verzichte auf Nießbrauchsrechte bei der Ermittlung der Großerwerbsschwelle nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) zu berücksichtigen sind.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Wie wird sie berechnet?

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Deutschland ein wesentlicher Faktor bei der Nachlassplanung und Vermögensübertragung. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Steuer berechnet wird. Wenn Sie eine belastbare Berechnung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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