Vermögensnachfolge gestalten

Wer seinen Nachlass regeln will, möchte klare Verhältnisse schaffen. Der Ehegatte soll abgesichert sein. Kinder sollen gerecht behandelt werden. Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände sollen in die richtigen Hände gelangen. Vor allem soll später kein Streit entstehen.
Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen klar und rechtlich wirksam zu regeln. Dazu prüfen wir Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen, frühere Schenkungen und bestehende Testamente oder Erbverträge. Wir klären, wer Erbe werden soll, wer nur ein Vermächtnis erhalten soll und welche Pflichtteilsrechte zu beachten sind.
Manche Regelungen führen später zu schwierigen Konflikten. Das gilt besonders bei Patchworkfamilien, Immobilien, ungleichen Zuwendungen, gemeinschaftlichen Testamenten oder bindenden Erbverträgen. Wir sagen klar, wo Risiken liegen, und entwickeln Regelungen, die auch im Streitfall Bestand haben sollen.
Unser Schwerpunkt liegt auf erbrechtlich tragfähiger Gestaltung. Wir denken deshalb vom möglichen späteren Konflikt her: Wie wird ein Testament ausgelegt? Welche Ansprüche können entstehen? Wo drohen Beweisprobleme? Wenn notarielle Beurkundung oder steuerliche Beratung erforderlich ist, stimmen wir die nächsten Schritte mit den passenden Beratern ab.
So entsteht eine Nachfolgeregelung, die verständlich ist, zu Ihrer Situation passt und Ihre Ziele möglichst wirksam absichert.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
In einer wichtigen Entscheidung zur Vererblichkeit vertraglicher Ansprüche hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg im April 2024 einen Fall entschieden, in dem es um die Rückübertragung eines Grundstücks ging (Urteil vom 18. April 2024 – 5 U 188/22). Der Erblasser hatte in einem Grundstücksüberlassungsvertrag einen Rückübertragungsanspruch vereinbart. Das Gericht entschied, dass dieser Rückübertragungsanspruch nicht höchstpersönlich war und somit auf die Erben übergeht.
Die Betriebsaufspaltung ist ein komplexes steuerrechtliches Konstrukt, das in der Vermögensnachfolgeplanung eine bedeutende Rolle spielen kann. Sie ermöglicht es, betriebliches Vermögen steuerlich begünstigt auf die nächste Generation zu übertragen. Gleichzeitig birgt sie jedoch auch Risiken, insbesondere in Bezug auf die Aufdeckung stiller Reserven und die mögliche Nachversteuerung. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Betriebsaufspaltung und zeigt auf, wie sie gezielt in der Vermögensnachfolgeplanung eingesetzt werden kann.
Das Supervermächtnis ist ein erbschaftsrechtliches Instrument, das im Rahmen der Nachfolgeplanung eine flexible und steueroptimierte Verteilung des Vermögens ermöglicht. Es kombiniert die zivilrechtlichen Vorteile des Berliner Testaments mit der steuerlichen Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung. Im Folgenden wird erläutert, wie das Supervermächtnis funktioniert, welche zivilrechtlichen und steuerlichen Aspekte dabei zu beachten sind und welche Vorteile es insbesondere für Ehepaare bietet, die ein Berliner Testament errichten.
In einem erbrechtlichen Streit entschied das Oberlandesgericht (OLG) München über die Anfechtung eines Testaments wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2079 BGB (Beschluss vom 19. September 2024 – 33 W 1507/24). Der Beschluss zeigt, wie streng die Gerichte die Überprüfung der Erbverfügung eines Erblassers handhaben, insbesondere wenn nachträglich ein Pflichtteilsberechtigter, wie ein Kind, auftaucht, der zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht bekannt war.
Eine Verfügung von Todes wegen, d.h. eines Testaments oder eines Erbvertrags, kann aus verschiedenen Gründen ungültig sein. Hier einige Beispiele: