Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher zu planen und umzusetzen – ob bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten oder bei der Unternehmensnachfolge. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Verträge und Testamente; auf Wunsch arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater und Notaren zusammen, um eine optimale Lösung für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu finden.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Beschränkung der Testierfreiheit durch Ehegattentestament

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 30. April 1993 (Az.: 2 Wx 58/92) eine grundlegende Entscheidung zur Beschränkung der Testierfreiheit durch wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament) getroffen. Diese Entscheidung behandelt die Auslegung und die Bindungswirkung solcher Testamente und bietet wichtige Erkenntnisse für Ehepaare, die ihre Erbfolge regeln möchten.

Kündigungsrecht bei Nießbrauch und vorweggenommener Erbfolge

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 12. Juni 2024 (Az.: XII ZR 92/22) wichtige Fragen zum Kündigungsrecht des Grundstückseigentümers nach dem Tod des Nießbrauchers und der Übertragung des Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geklärt.

Die Immobilie im Erbrecht: Bedeutung, Bewertung und Auseinandersetzung

Immobilien spielen im Erbrecht eine zentrale Rolle. Sie sind oft der wertvollste Bestandteil eines Nachlasses und können bei der Verteilung unter den Erben besondere Herausforderungen mit sich bringen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die bei der Vererbung von Immobilien zu beachten sind.

Wechselbezügliche Verfügung: Wie kann sie einseitig widerrufen werden?

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat am 5. Juni 2024 eine Entscheidung getroffen, die sich mit der Wirksamkeit eines Widerrufs von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament befasst (Az.: 6 W 56/24). Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein solcher Widerruf wirksam wird.

Stiefkind als Erbe: Welche Steuerklasse gilt nach der Scheidung?

Nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) fallen Stiefkinder unter die besonders günstige Steuerklasse I. Ihnen kommt ein persönlicher Freibetrag von 400.000,00 Euro und ein niedriger Erbschaftsteuersatz von anfänglich 7 % für darüber hinaus gehende Werte zugute.

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