Vermögensnachfolge gestalten

Wer seinen Nachlass regeln will, möchte klare Verhältnisse schaffen. Der Ehegatte soll abgesichert sein. Kinder sollen gerecht behandelt werden. Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände sollen in die richtigen Hände gelangen. Vor allem soll später kein Streit entstehen.
Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen klar und rechtlich wirksam zu regeln. Dazu prüfen wir Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen, frühere Schenkungen und bestehende Testamente oder Erbverträge. Wir klären, wer Erbe werden soll, wer nur ein Vermächtnis erhalten soll und welche Pflichtteilsrechte zu beachten sind.
Manche Regelungen führen später zu schwierigen Konflikten. Das gilt besonders bei Patchworkfamilien, Immobilien, ungleichen Zuwendungen, gemeinschaftlichen Testamenten oder bindenden Erbverträgen. Wir sagen klar, wo Risiken liegen, und entwickeln Regelungen, die auch im Streitfall Bestand haben sollen.
Unser Schwerpunkt liegt auf erbrechtlich tragfähiger Gestaltung. Wir denken deshalb vom möglichen späteren Konflikt her: Wie wird ein Testament ausgelegt? Welche Ansprüche können entstehen? Wo drohen Beweisprobleme? Wenn notarielle Beurkundung oder steuerliche Beratung erforderlich ist, stimmen wir die nächsten Schritte mit den passenden Beratern ab.
So entsteht eine Nachfolgeregelung, die verständlich ist, zu Ihrer Situation passt und Ihre Ziele möglichst wirksam absichert.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Die Unternehmensnachfolge bei Aktiengesellschaften (AG) stellt besondere Anforderungen an die Planung und Durchführung. Aktien als Anteile einer Kapitalgesellschaft sind grundsätzlich vererbbar. Dennoch gibt es wichtige gesetzliche Regelungen und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bei der Nachfolgeplanung beachtet werden müssen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Aspekte der Nachfolge bei einer AG erläutert.
Die Übertragung von Immobilien im Rahmen der Vermögensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der auch steuerliche Konsequenzen hat. Es können Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer und andere Steuern anfallen. Durch geschickte Gestaltung der Vermögensnachfolge lassen sich jedoch Steuern reduzieren oder sogar gänzlich vermeiden. Die häufigsten Modelle und ihre steuerlichen Auswirkungen werden im Folgenden erläutert.
Die Nachfolge in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt Erblasser, Erben und Gesellschafter vor besondere Herausforderungen. Anders als bei Personengesellschaften sind Geschäftsanteile an einer GmbH grundsätzlich vererblich. Dennoch gibt es verschiedene Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die beachtet werden müssen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
In seinem Urteil vom 10. April 2024 (Az. II R 22/21) hat der BFH wichtige Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Werterhöhungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Zuwendungen festgelegt. Es handelt sich um eine richtungsweisende Entscheidung zur Schenkungsteuer, die für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften von hoher Bedeutung ist.
In einem aktuellen Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 11.07.2024, Az. 10 U 74/23) wurde ein Fall verhandelt, in dem es um den Rücktritt von einem Erbvertrag wegen angeblich nicht erbrachter Pflegeleistungen ging. Die Entscheidung verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag möglich ist und wann ein solcher Rücktritt als treuwidrig anzusehen ist.