Vermögensnachfolge gestalten

Wer seinen Nachlass regeln will, möchte klare Verhältnisse schaffen. Der Ehegatte soll abgesichert sein. Kinder sollen gerecht behandelt werden. Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände sollen in die richtigen Hände gelangen. Vor allem soll später kein Streit entstehen.

Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen klar und rechtlich wirksam zu regeln. Dazu prüfen wir Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen, frühere Schenkungen und bestehende Testamente oder Erbverträge. Wir klären, wer Erbe werden soll, wer nur ein Vermächtnis erhalten soll und welche Pflichtteilsrechte zu beachten sind.

Manche Regelungen führen später zu schwierigen Konflikten. Das gilt besonders bei Patchworkfamilien, Immobilien, ungleichen Zuwendungen, gemeinschaftlichen Testamenten oder bindenden Erbverträgen. Wir sagen klar, wo Risiken liegen, und entwickeln Regelungen, die auch im Streitfall Bestand haben sollen.

Unser Schwerpunkt liegt auf erbrechtlich tragfähiger Gestaltung. Wir denken deshalb vom möglichen späteren Konflikt her: Wie wird ein Testament ausgelegt? Welche Ansprüche können entstehen? Wo drohen Beweisprobleme? Wenn notarielle Beurkundung oder steuerliche Beratung erforderlich ist, stimmen wir die nächsten Schritte mit den passenden Beratern ab.

So entsteht eine Nachfolgeregelung, die verständlich ist, zu Ihrer Situation passt und Ihre Ziele möglichst wirksam absichert.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Familienheim steuerfrei übertragen oder vererben

Die Übertragung eines Familienheims auf Ehepartner oder Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit sein. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG. Diese Steuerbefreiungen können erhebliche finanzielle Vorteile bringen, werden jedoch von der Rechtsprechung strikt ausgelegt und setzen eine sorgfältige Planung voraus.

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OLG Bremen: Vertretung des Nacherben durch trans- oder postmortal Bevollmächtigte

Eine trans- oder postmortale Vollmacht kann dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse verleihen – aber reicht sie auch aus, um einen Nacherben zu vertreten? Mit dieser Frage beschäftigte sich das OLG Bremen (Beschluss vom 19.12.2024 – 3 W 26/24). Das Gericht entschied, dass eine über den Tod hinausgehende Vollmacht nicht nur zur Vertretung des Vorerben, sondern auch zur Vertretung des Nacherben berechtigen kann – sofern dies durch Auslegung der Vollmacht nach §§ 133, 157 BGB bestätigt wird.

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Wie Verwandte des zuerst verstorbenen Ehegatten Erbschaftsteuer sparen können

Viele Ehepaare setzen sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben ein und bestimmen andere Angehörige als Erben oder Vermächtnisnehmer für den zweiten Erbfall. Ohne besondere Regelung kann dies zu hohen Erbschaftsteuern führen, wenn die Begünstigten nicht mit dem längerlebenden Ehegatten verwandt sind.

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Erbfolge und Rückforderung bei Hofübergabe: Entscheidung des OLG Köln

Die Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben innerhalb der Familie ist häufig mit Bedingungen verknüpft. Eine zentrale Frage ist dabei, ob und wann der Übertragende ein Rückforderungsrecht hat – insbesondere, wenn der Erbe bestimmte Vereinbarungen nicht einhält. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in seinem Urteil vom 29. Februar 2024 (Az.: 24 U 136/20) entschieden, dass eine Rückforderung nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen möglich ist.

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