Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge zu planen und umzusetzen, z.B., wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten übertragen möchten oder Ihre Unternehmensnachfolge organisieren. Wir beraten Sie und gestalten mit Ihnen Verträge und Testamente. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater und mit Notaren zusammen.

Jetzt anrufen und Erstberatungstermin vereinbaren: 02131/718190

Brown Coffee Table on Green Area Rug

Gesamtrechtsnachfolge – Was bedeutet das?

Im deutschen Erbrecht ist die Gesamtrechtsnachfolge ein zentraler Begriff. Mit dem Tod einer Person geht ihr gesamtes Vermögen, das heißt alle vererblichen Rechte und Pflichten, automatisch auf die Erben über. Diese Nachfolge erfolgt ohne weitere Übertragungsakte, das Vermögen wird als Ganzes, einschließlich etwaiger Schulden, auf die Erben übertragen. Dies bezeichnet man als „Universalsukzession“.

calculator, calculation, insurance

Lebensversicherungen im Erbfall: Was ist zu beachten?

Lebensversicherungen spielen im Erbfall eine zentrale Rolle, da sie oft einen wesentlichen Teil des Nachlasses ausmachen. Ihre erbrechtliche Behandlung wirft allerdings komplexe Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Verfügungsberechtigung, steuerliche Aspekte und die rechtliche Zuordnung der Versicherungssumme. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Erbschaft von Lebensversicherungen zu beachten sind.

Vollmachten im Erbfall einsetzen: Was Sie wissen sollten

Die Nachlassabwicklung ist ein zentraler Aspekt des Erbrechts, der oft mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden ist. Eine Möglichkeit, diese Herausforderungen zu meistern, besteht in der Erteilung von Vollmachten, die über den Tod hinaus wirken. Solche trans- und postmortalen Vollmachten bieten sowohl Chancen als auch Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

People Holding Miniature Wooden House

Nießbrauch beim Schenken und Erben: Ein effektives Gestaltungsinstrument

Der Nießbrauch ist eine besonders vielseitige rechtliche Gestaltungsmöglichkeit, die häufig im Rahmen der Vermögensübertragung eingesetzt wird – sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall. Er bietet zahlreiche Vorteile, vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge und der Steueroptimierung.

Erbunwürdigkeit: Wann liegt sie vor?

Die Erbunwürdigkeit ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die es ermöglicht, einen Erben vom Erbe auszuschließen, wenn dieser bestimmte schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser begangen hat. Die Erbunwürdigkeit ist in § 2339 BGB geregelt und ergänzt andere Maßnahmen, wie die Enterbung (§ 1938 BGB), die Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB) und die Anfechtung letztwilliger Verfügungen (§§ 2078 ff. BGB).

Nach oben scrollen