Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 19. September 2015 von Tobias Goldkamp

Der Pflichtteil ist eine Geldzahlung in Höhe eines bestimmten Anteils des Nachlasses. Um den Pflichtteil zu berechnen, werden Pflichtteilsquote und Wert des Nachlasses benötigt.

Pflichtteilsquote ist die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Gesetzliche Erbquote ist der Erbanteil, der nach dem Gesetz greifen würde, wenn der Erblasser kein Testament errichtet und keinen Erbvertrag geschlossen hätte. Die gesetzliche Erbquote hängt davon ab, welche erbberechtigten Personen vorhanden sind.

Beispiele:

  1. Vater stirbt und hat durch Testament seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt. An gesetzlich erbberechtigten Personen hinterlässt er seine Ehefrau und zwei Kinder. Die Eheleute haben keinen Ehevertrag abgeschlossen – lebten also im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Nach gesetzlicher Erbfolge würden in dieser Konstellation die Ehefrau zu 1/2 und die Kinder zu je 1/4 Anteil erben. Der Vater hat im Testament die Mutter zur Alleinerbin eingesetzt. Damit beträgt die Pflichtteilsquote der beiden Kinder je 1/8.
  2. Nun stirbt auch die Mutter. An erbberechtigen Personen hinterlässt sie nur noch die beiden Kinder. Nach gesetzlicher Erbfolge würden in dieser Konstellation die Kinder zu je 1/2 Anteil erben. Damit beträgt die Pflichtteilsquote der Kinder nun 1/4.
  3. Nun stirbt eines der Kinder. An erbberechtigten Personen hinterlässt es nur sein Geschwisterkind, denn das verstorbene Kind hat keine Kinder und ist unverheiratet. Nach gesetzlicher Erbfolge würde in dieser Konstellation das Geschwisterkind allein erben. Beträgt damit die Pflichtteilsquote 1/2? Nein, denn Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt! (Mehr Informationen: Wer ist pflichtteilsberechtigt?)

Die Pflichtteilszahlung wird ermittelt, indem die Pflichtteilsquote mit dem Nachlasswert multipliziert wird. Beispielsweise ergibt sich bei einer Pflichtteilsquote von 1/8 und einem Nachlasswert von 100.000 Euro ein Pflichtteil von 12.000 Euro.

Nachlasswert ist der Wert des Nachlassvermögens abzüglich der Höhe der Nachlassverbindlichkeiten. Zum Nachlassvermögen gehören alle werthaltigen Bestandteile, z.B. Immobilien, Bankguthaben, Auto, Schmuck, Kunstwerke. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören die Schulden des Erblassers, unbezahlte Rechnungen und die Beerdigungskosten. Der Erbe muss dem Pflichtteilsberechtigten auf Verlangen Auskünfte über den Nachlass erteilen.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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