Zu lange gewartet: Vermächtnisnehmer gehen leer aus

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 3. September 2024 von Tobias Goldkamp

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Beschluss vom 30. April 2024 (Az.: 12 U 713/21) eine Entscheidung getroffen, die sich mit der Verjährung von Vermächtnisansprüchen und der Beweislast im Erbrecht auseinandersetzt. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Erben und Vermächtnisnehmer.

Hintergrund des Falls

Die Parteien in diesem Fall stritten über Vermächtnisansprüche, die aus dem Testament des Erblassers resultierten, der im Jahr 2006 verstarb. Der Erblasser hatte seine Kinder mit verschiedenen Vermächtnissen bedacht, darunter Kommanditanteilen. Nachdem die Erben diese Vermächtnisse nicht erfüllten, klagten die Kinder.

Im Laufe des Rechtsstreits änderten die Kinder ihre Klage von einem Anspruch auf Abtretung der Anteile zu einem Schadensersatzanspruch, der sich aus der Nichterfüllung der Vermächtnisse ableitete. Die Beklagten erhoben die Einrede der Verjährung.

Entscheidung des OLG Koblenz

Das OLG Koblenz wies die Berufung der Kläger zurück und bestätigte, dass die Vermächtnisansprüche verjährt sind. Das Gericht stellte fest, dass die ursprüngliche Klage auf Abtretung von Kommanditanteilen einen anderen Anspruch zum Gegenstand hatte als die später erhobene Klage auf Schadensersatz. Bis zur Änderung des Klageantrags hemmte das laufende Verfahren nur den Ablauf der Verjährungsfrist für die Abtretung der Kommanditanteile, nicht für den später beantragten Schadensersatz.

Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass die Beweislast für das Vorliegen von Verhandlungen, die zu einer Hemmung der Verjährung führen könnten, bei den Klägern liegt. Da die Kläger nicht ausreichend darlegen konnten, dass solche Verhandlungen geführt wurden, begann die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt zu laufen, als die Kläger Kenntnis davon hatten, dass eine Beteiligung an den Gesellschaften nicht möglich war – in diesem Fall ab dem 1. Januar 2010.

Bedeutung der Entscheidung

Diese Entscheidung des OLG Koblenz unterstreicht die Bedeutung der korrekten Formulierung von Klageanträgen im Erbrecht und die strengen Anforderungen an die Beweislast. Für Erben und Vermächtnisnehmer ist es wichtig, ihre Ansprüche rechtzeitig und korrekt zu formulieren, um eine Verjährung zu vermeiden. Insbesondere der Wechsel des Klageziels kann dazu führen, dass die Verjährung nicht gehemmt wird, was die Geltendmachung von Ansprüchen erheblich erschwert.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Koblenz zeigt, wie wichtig es ist, sich im Erbrecht frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um Fehler zu vermeiden, die zur Verjährung von Ansprüchen führen können. Erben und Vermächtnisnehmer sollten sicherstellen, dass ihre Ansprüche klar und rechtzeitig geltend gemacht werden, und bei Unsicherheiten professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Hinweis

Im vorliegenden Fall galt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Wäre Grundbesitz Gegenstand des Vermächtnisses gewesen, hätte nach überwiegender Meinung eine zehnjährige Verjährungsfrist gegolten (§ 196 BGB, OLG München Beschl. v. 18.2.2021 – 33 W 92/21, ZEV 2021, 753 m. Anm. Damrau = ErbR 2021, 440).

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen und Sie bei der Planung und Durchführung von Erbauseinandersetzungen zu unterstützen.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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