Zum Nachlassvermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gehören. Dies umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Werte sowie Rechte und Verpflichtungen.
Gesamtrechtsnachfolge
Grundsätzlich unterliegt der gesamte Nachlass der sogenannten Universalsukzession, das heißt, das Vermögen geht im Todesfall in seiner Gesamtheit auf die Erben über (§ 1922 BGB). Dabei wird zwischen vererblichen und nicht vererblichen Rechten unterschieden.
Vererbbare Rechte
Zum Nachlassvermögen gehört:
- Bewegliches und unbewegliches Vermögen: Zum Vermögen gehören sowohl bewegliche Sachen wie Kunstwerke, Fahrzeuge, Schmuck, sowie unbewegliche Sachen wie Grundstücke und Immobilien.
- Forderungen und Rechte: Erben treten auch in alle Forderungen und Rechte des Verstorbenen ein, etwa in Forderungen aus Darlehens-, Miet- oder Pachtverträgen. Dazu zählen auch finanzielle Ansprüche wie Steuererstattungsansprüche.
- Bargeld und Kontoguthaben: Alle Arten von Bankkonten, einschließlich der Guthaben darauf, gehören ebenfalls zum Nachlass. Auch der Inhalt von Bankschließfächern wird Teil des Erbes.
- Wertpapiere und digitale Vermögenswerte: Neben traditionellen Vermögenswerten wie Wertpapieren, Aktien und Beteiligungen an Unternehmen gewinnen digitale Werte wie Bitcoins und andere Kryptowährungen zunehmend an Bedeutung und sind ebenfalls Teil des Nachlasses.
- Schuldverhältnisse und Verbindlichkeiten: Zum Nachlass gehören nicht nur positive Vermögenswerte, sondern auch Verbindlichkeiten. Schulden, Bürgschaften und andere Verpflichtungen gehen mit dem Erbfall auf die Erben über.
- Immaterialgüterrechte: Urheberrechte, Patente und Markenrechte sind ebenfalls vererbbar und fallen in den Nachlass.
Unvererbbare Rechte
Es ist wichtig zu beachten, dass einige Rechte nicht vererbbar sind, insbesondere solche, die eine persönliche Bindung erfordern, wie zum Beispiel lebenslange Dienstbarkeiten oder persönliche Rentenansprüche.
Fazit
Zum Nachlassvermögen gehören alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, national und international, beispielsweise
- Rechte an Grundstücken (Eigentumswohnung, Hausgrundstück),
- Gesellschaftsbeteiligungen, Unternehmen und Erwerbsgeschäfte,
- Konten, Inhalt von Bankschließfächern, Bargeld, Wertpapiere,
- Bitcoins und andere digitale Werte,
- Kunstgegenstände, Antiquitäten, Schmuck, Ehering,
- Smartphone, Tablet, Werkzeug, Geräte, Hausrat,
- Forderungen aus Darlehens-, Miet-, Pacht- und Kaufverträgen; Hypotheken-, Grund- und Rentenschuld-, Bürgschaftsforderungen, Bausparversicherungen,
- Steuererstattungsansprüche,
- Kraftfahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes, Boote, Wohnwagen,
- Anteil an einer anderen Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche aus einem anderen Erbfall,
- Verlags-, Patent- und Urheberrechte.