Was gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten?

Tobias Goldkamp

Veröffentlicht am 29. Januar 2022 von Tobias Goldkamp

Themen: Erbrechtliche Ansprüche

Zu den Nachlassverbindlichkeiten (Passiva) gehören die Erblasserschulden und Erbfallschulden.

Erblasserschulden sind die vom Erblasser begründeten Verbindlichkeiten, z.B.

  • Darlehensverbindlichkeiten,
  • Steuerschulden,
  • Rückforderung von Rente oder Pflegegeld,
  • Rechnungen für eine vom Erblasser beauftragte bzw. für ihn erbrachte Leistung, die erst nach dem Tod bezahlt wird.

Zudem sind im Nachlassverzeichnis die Erbfallschulden aufzulisten, soweit sie auch bei gesetzlicher Erbfolge angefallen wären. Erbfallschulden sind beispielsweise die Beerdigungskosten, die Kosten für einen Erbschein sowie die für das Nachlassverzeichnis und eine vom Pflichtteilsberechtigten verlangte Wertermittlung entstehenden Kosten.

Tobias Goldkamp

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131-718190

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