Ablauf eines Teilungsversteigerungstermins

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 28. Februar 2025 von Tobias Goldkamp

Ein Teilungsversteigerungstermin dient dazu, eine gemeinschaftlich gehaltene Immobilie zu veräußern, wenn sich Miteigentümer – etwa in einer Erbengemeinschaft – nicht über die Nutzung oder Verwertung einigen können. Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und folgt festen Verfahrensschritten.

1. Eröffnung des Versteigerungstermins

Der Termin findet vor dem zuständigen Amtsgericht statt und wird von einem Rechtspfleger geleitet. Dieser eröffnet den Termin durch Aufruf der Sache und gibt wesentliche Verfahrensinformationen bekannt, darunter:

  • Grundstücksdaten (Lage, Größe, Nutzung)
  • Verkehrswert (festgelegt anhand eines gerichtlichen Gutachtens)
  • Geringstes Gebot (bestehend aus Verfahrenskosten und bestehenbleibenden Belastungen)
  • Versteigerungsbedingungen

2. Bekanntmachung der Versteigerungsbedingungen

Nach Eröffnung des Termins erläutert das Gericht die Versteigerungsbedingungen:

  • Die Bieter müssen sich vor Abgabe eines Gebots legitimieren.
  • Bietervollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
  • Das höchste Gebot muss mindestens 50 % des Verkehrswerts betragen, sonst kann der Zuschlag versagt werden (§ 85a ZVG).
  • Die Mindestbietzeit beträgt 30 Minuten.

3. Beginn der Bietphase

  • Die Gebote werden mündlich abgegeben.
  • Jeder Bieter kann sein Gebot beliebig oft erhöhen.
  • Ob der Bieter über eine ausreichende Sicherheit verfügt, wird nur auf Verlangen geprüft. Die Sicherheitsleistung muss sofort nach Abgabe eines Gebots verlangt werden.

Zulässige Sicherheitsleistungen:
✅ Bundesbankscheck oder Verrechnungsscheck einer deutschen Bank
✅ Bankbürgschaft
✅ Überweisung an die Gerichtskasse (vorherige Hinterlegung nötig)
Barzahlungen sind nicht zulässig!

4. Zuschlagsverkündung oder Zurückweisung des Höchstgebots

  • Der Rechtspfleger ruft das letzte Gebot dreimal auf.
  • Ist kein weiteres Gebot abgegeben worden, endet die Bietzeit.
  • Das Gericht entscheidet anschließend über den Zuschlag:
    • Erteilt der Rechtspfleger den Zuschlag, ist das Gebot bindend.
    • Wird der Zuschlag versagt (z. B. weil das Mindestgebot nicht erreicht wurde), kann eine neue Versteigerung angesetzt werden.

5. Übergang des Eigentums und Kaufpreiszahlung

  • Der Höchstbietende wird neuer Eigentümer mit Erteilung des Zuschlags.
  • Der Kaufpreis muss innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist gezahlt werden.
  • Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung.

Fazit: Vorbereitung ist entscheidend

Eine Teilungsversteigerung kann eine sinnvolle Lösung sein, um eine streitige Erbengemeinschaft aufzulösen. Da das Verfahren jedoch komplex ist, sollten Beteiligte gut vorbereitet sein.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu Teilungsversteigerungen, Bieterstrategien und Alternativen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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