Unternehmensnachfolge bei einer GmbH: Was ist zu beachten?

Die Nachfolge in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt Erblasser, Erben und Gesellschafter vor besondere Herausforderungen. Anders als bei Personengesellschaften sind Geschäftsanteile an einer GmbH grundsätzlich vererblich. Dennoch gibt es verschiedene Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die beachtet werden müssen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

In seinem Urteil vom 10. April 2024 (Az. II R 22/21) hat der BFH wichtige Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Werterhöhungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Zuwendungen festgelegt. Es handelt sich um eine richtungsweisende Entscheidung zur Schenkungsteuer, die für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften von hoher Bedeutung ist.

OLG Hamm zur Bösgläubigkeit einer Testamentsvollstreckerin

1. Sachverhalt

Die Parteien des Verfahrens sind Geschwister, die nach dem Tod ihres Stiefvaters, des Erblassers, eine Erbengemeinschaft bildeten. Der Erblasser hinterließ mehrere Testamente. In einem handschriftlichen Testament vom 05.12.2013 hatte er seinen Stiefenkeln einen Vermächtnisanspruch über eine Immobilie eingeräumt. In einem späteren Testament vom 01.05.2015 widerrief er jedoch alle früheren Verfügungen von Todes wegen.

OLG München zum Beweis von Echtheit und Testierunfähigkeit

In der Entscheidung des OLG München vom 12. August 2024 (Az. 33 Wx 294/23) wurde eine Beschwerde gegen die Ankündigung des Nachlassgerichts verhandelt, einen Alleinerbschein zu erteilen. Streitpunkte waren die Fragen, ob das Testament des Erblasser zugunsten seiner Schwester echt ist und der Erblasser testierfähig war. Beides wurde von der Ehefrau des Erblassers und seiner Tochter angezweifelt. Die Entscheidung des Gerichts beleuchtet wichtige Aspekte des Erbscheinsverfahrens, insbesondere Beweisfragen der Eigenhändigkeit von Testamenten und der Testierfähigkeit des Erblassers.

OLG Hamm zur Geschäftsunfähigkeit und zu Mitwirkungspflichten im Erbscheinsverfahren

Das OLG Hamm entschied am 1. Juli 2024 (Az. 10 W 100/23) über die Wirksamkeit einer Erbausschlagungserklärung, deren Anfechtung wegen angeblicher Geschäftsunfähigkeit des Erben erfolgte. Die Entscheidung beleuchtet die Anforderungen an die richterliche Amtsermittlung und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten im Erbscheinsverfahren.

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