Psychologische Herausforderungen in Erbengemeinschaften: Was Sie wissen sollten

Wenn ein Erbfall eintritt, kommt es nicht nur auf die rechtlichen Aspekte an, sondern auch auf die zwischenmenschlichen und psychologischen Dynamiken innerhalb der Erbengemeinschaft. Diese können die Verteilung des Nachlasses erheblich beeinflussen und zu Konflikten führen, die oft tiefer reichen, als man zunächst vermuten würde.

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Erbrechts. Es stellt sicher, dass nahe Angehörige eines Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, auch wenn sie enterbt sind. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Grundlagen, die Berechnung und die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs.

Abwägung beim Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

Am 17. Mai 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem vielbeachteten Fall (Az.: 13 U 118/10) entschieden, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks nicht gegeben sind. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Oktober 2019 (Az.: X ZR 48/17), in dem der BGH das ursprüngliche Urteil des OLG Frankfurt aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen hatte.

Pflichtteilsstrafklausel: Ein Überblick

Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein zentrales Instrument im Erbrecht, das häufig in gemeinschaftlichen Testamenten, insbesondere in Berliner Testamenten, verwendet wird. Ihr Hauptziel ist es, den Nachlass des erstversterbenden Ehegatten zu schützen und den überlebenden Ehegatten vor finanziellen Belastungen zu bewahren. Doch wie genau funktioniert diese Klausel, und welche Folgen hat sie für die Erben?

Beeinträchtigende Schenkung an Miterben

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am 22. Juni 2022 (Az.: 5 U 98/21) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Beeinträchtigung von Erbrechten durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers an Miterben getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Grenzen von Schenkungen, die die Erbrechte anderer Miterben beeinträchtigen könnten, und die Möglichkeit der Rückforderung solcher Schenkungen nach § 2287 BGB.

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