Pflichtteil
Wird ein Kind enterbt, hat es gemäß § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB einen Anspruch auf seinen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB.
Wird ein Kind enterbt, hat es gemäß § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB einen Anspruch auf seinen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB.
Kann der Erbe sein Erbrecht durch eine eröffnete notarielle Verfügung von Todes wegen nachweisen, benötigt er keinen Erbschein (§ 35 GBO). Entsprechendes gilt für einen Testamentsvollstrecker, der seine Verfügungsbefugnis durch eröffnete Verfügung von Todes wegen nachweisen kann.
Wer entgeltlich einen Miterbenanteil an einer Erbengemeinschaft erlangt, in deren Gesamthandsvermögen sich Eigentum an einem Grundstück befindet, verwirklicht keine Anschaffung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem am 11.01.2024 veröffentlichten Urteil vom 26.09.2023 entschieden (Az. IX R 13/22).
Am 10. Januar 2024 hielt Rechtsanwalt Goldkamp einen Vortrag bei der Stiftung Hephata in Mönchengladbach, wie man ein Testament zugunsten eines Menschen mit einer Behinderung errichten kann. Ziel ist es, die Lebensqualität dieses Menschen zu verbessern. Dazu sind Gestaltungen erforderlich, die verhindern, dass das Vermögen anstelle von Sozialleistungen verbraucht wird oder der Sozialleistungsträger auf das Vermögen zugreift.
Verstirbt ein Mensch, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie nun haben.