Die neue Freundin

Tobias Goldkamp

Veröffentlicht am 19. September 2015 von Tobias Goldkamp

Themen: Erbrechtliche Ansprüche

Vater hat sich von Mutter scheiden lassen und lebt mit seiner neuen Freundin zusammen. Durch Testament setzt er sie zur Alleinerbin ein. Seine drei Kinder machen ihre Pflichtteilsansprüche geltend.

Der Vater hinterlässt ein Eigenheim, das 420.000 Euro wert ist.

Da die drei Kinder aufgrund des Testaments nicht Erben des Vaters geworden sind, obwohl sie es bei gesetzlicher Erbfolge geworden wären, können sie Pflichtteilsansprüche geltend machen. Als Kinder gehören sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten.

Ihre Pflichtteilsquote beträgt je 1/6. Pflichtteilsquote ist die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Nach gesetzlicher Erbfolge – hätte der Vater kein Testament errichtet – wäre er von seinen drei Kindern zu je 1/3 Anteil beerbt worden. Die Freundin ist nicht gesetzlich erbberechtigt nach dem Vater und bleibt deshalb außer Acht. Die Hälfte der gesetzlichen Erbquote der Kinder von je 1/3 beträgt je 1/6.

Die drei Kinder können Pflichtteile von je 70.000 Euro – insgesamt also 210.000 Euro – von der Freundin des Vaters beanspruchen.

Tobias Goldkamp

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131-718190

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