Erbauseinandersetzung

Als Mitglied einer Erbengemeinschaft stehen Sie oft vor komplexen Herausforderungen. Wir vertreten Ihre Interessen bei Erbauseinandersetzungen: Wir beraten Sie, verhandeln mit den Miterben, begleiten Teilungsversteigerungen und setzen Ihre Rechte in Zivilprozessen durch. Gerne gestalten wir auch Erbauseinandersetzungsverträge für eine einvernehmliche Lösung.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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OLG München: Fiskalerbschaft und die Dürftigkeitseinrede – Auswirkungen auf die Hypothekenlöschung

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 09.12.2024 – 19 U 1039/24 e) hat entschieden, dass die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB im Fall einer staatlichen Erbschaft die automatische Vereinigung von Eigentum und Grundpfandrecht nicht verhindert. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Löschungsanspruch eines nachrangigen Hypothekengläubigers im Rahmen einer Zwangsversteigerung.

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OLG Naumburg: Keine Enterbung durch nachträgliche Sanktionen in einem gemeinschaftlichen Testament

Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 25.05.2023 – 2 U 98/22) hat entschieden, dass eine Erblasserin in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Erbeinsetzungen nicht durch eine nachträgliche sogenannte Sanktionsklausel einseitig ändern kann. Zudem stellte das Gericht klar, dass die testamentarische Zuweisung eines Hausgrundstücks an einen Miterben eine Teilungsanordnung nach § 2048 BGB darstellt und nicht als Vorausvermächtnis anzusehen ist.

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Grundbuchberichtigung nach Abschichtungsvereinbarung – OLG München bestätigt erleichterte Löschung ausgeschiedener Miterben

Die Löschung eines Miterben aus dem Grundbuch nach einer Abschichtungsvereinbarung sorgt häufig für Unsicherheiten. Muss das Grundbuchamt eine notarielle Urkunde verlangen? Ist die Zustimmung der verbleibenden Miterben erforderlich? Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 10. Februar 2025 (34 Wx 21/25 e) klargestellt, dass die Bewilligung des ausgeschiedenen Miterben allein genügt, um eine Grundbuchberichtigung vorzunehmen.

Ablauf eines Teilungsversteigerungstermins

Ein Teilungsversteigerungstermin dient dazu, eine gemeinschaftlich gehaltene Immobilie zu veräußern, wenn sich Miteigentümer – etwa in einer Erbengemeinschaft – nicht über die Nutzung oder Verwertung einigen können. Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und folgt festen Verfahrensschritten.

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