Verlorener Grundschuldbrief? – OLG Bamberg erleichtert Erben die Kraftloserklärung
Ein abhandengekommener Grundschuldbrief birgt Risiken und kann sogar einen Immobilienverkauf verhindern. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg (26. Februar 2025, Az. 3 Wx 15/24) zeigt, unter welchen Voraussetzungen Eigentümer oder ihre Erben das Aufgebotsverfahren erfolgreich betreiben können.






