Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Personen Erben geworden, gehört der Nachlass zunächst allen gemeinsam. Kein Miterbe kann allein bestimmen, was mit Konten, Immobilien, Wertpapieren oder persönlichen Gegenständen geschieht. Gerade deshalb entstehen in Erbengemeinschaften schnell Konflikte.

Wir prüfen, welche Rechte Sie in der Erbengemeinschaft haben und welche Schritte sinnvoll sind. Dazu klären wir den Nachlass, die Erbquoten, mögliche Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Ausgleichspflichten, Schulden und frühere Zuwendungen des Erblassers. Wir sagen klar, was rechtlich durchsetzbar ist – und was nicht.

Unser Ziel ist eine geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses. Wir verhandeln mit den anderen Miterben, entwerfen tragfähige Lösungen und setzen Ihre Ansprüche durch. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht oder begleiten die notwendigen Schritte, etwa bei einer Immobilie im Nachlass. Wir verfügen über Expertise und Erfahrung in Teilungsversteigerungsverfahren.

Sie sollen nicht in einer blockierten Erbengemeinschaft feststecken. Wir helfen Ihnen, Ihre Position zu klären, den Nachlass zu ordnen und eine faire Verteilung durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Grundschulden in der Teilungsversteigerung: Was Erben beachten müssen

Die Teilungsversteigerung von Immobilien ist ein häufiges Mittel zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die sich nicht einvernehmlich über die Aufteilung des Nachlasses einigen können. Eine besondere Herausforderung in diesem Verfahren sind dabei die Grundschulden, die auf den Immobilien lasten können. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen beleuchten die Rechtslage und die zu beachtenden Aspekte bei Grundschulden in der Teilungsversteigerung.

Zahlungen in der Erbengemeinschaft: Gericht muss Angaben berücksichtigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az.: IV ZR 261/22) wichtige Klarstellungen zur Substantiierungspflicht von Parteien in Erbauseinandersetzungen getroffen. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte nicht überhöhte Anforderungen an den Vortrag von Tatsachen stellen dürfen, die zur Begründung von Ansprüchen im Rahmen der Erbauseinandersetzung notwendig sind.

man in black jacket standing beside silver mercedes benz car

Verfahrensunterbrechung und -aussetzung beim Tod einer Partei und die Folgen für den Prozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Juni 2024 (Az.: V ZR 178/23) eine grundlegende Entscheidung zur Verfahrensunterbrechung und -aussetzung nach dem Tod einer Partei getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die verfahrensrechtlichen Konsequenzen, wenn während eines Rechtsstreits eine Partei verstirbt und welche Auswirkungen dies auf die Fortführung des Prozesses hat.

Die Immobilie im Erbrecht: Bedeutung, Bewertung und Auseinandersetzung

Immobilien spielen im Erbrecht eine zentrale Rolle. Sie sind oft der wertvollste Bestandteil eines Nachlasses und können bei der Verteilung unter den Erben besondere Herausforderungen mit sich bringen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die bei der Vererbung von Immobilien zu beachten sind.

Wer als Erbe seine Haftung beschränken will, sollte den Nachlass vom übrigen Vermögen getrennt halten

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 10. April 2024 (Az.: 1 BvR 1031/20) entschieden, dass die Verrechnung von Gutschriften auf einem im Soll befindlichen Konto des Erblassers auch nach der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zulässig ist, sofern der Erbe dem konkludent zugestimmt hat. Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen der Haftungsbeschränkung des Erben bei einem überschuldeten Nachlass.

Nach oben scrollen