Zahlungen in der Erbengemeinschaft: Gericht muss Angaben berücksichtigen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az.: IV ZR 261/22) wichtige Klarstellungen zur Substantiierungspflicht von Parteien in Erbauseinandersetzungen getroffen. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte nicht überhöhte Anforderungen an den Vortrag von Tatsachen stellen dürfen, die zur Begründung von Ansprüchen im Rahmen der Erbauseinandersetzung notwendig sind.