Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Personen Erben geworden, gehört der Nachlass zunächst allen gemeinsam. Kein Miterbe kann allein bestimmen, was mit Konten, Immobilien, Wertpapieren oder persönlichen Gegenständen geschieht. Gerade deshalb entstehen in Erbengemeinschaften schnell Konflikte.
Wir prüfen, welche Rechte Sie in der Erbengemeinschaft haben und welche Schritte sinnvoll sind. Dazu klären wir den Nachlass, die Erbquoten, mögliche Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Ausgleichspflichten, Schulden und frühere Zuwendungen des Erblassers. Wir sagen klar, was rechtlich durchsetzbar ist – und was nicht.
Unser Ziel ist eine geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses. Wir verhandeln mit den anderen Miterben, entwerfen tragfähige Lösungen und setzen Ihre Ansprüche durch. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht oder begleiten die notwendigen Schritte, etwa bei einer Immobilie im Nachlass. Wir verfügen über Expertise und Erfahrung in Teilungsversteigerungsverfahren.
Sie sollen nicht in einer blockierten Erbengemeinschaft feststecken. Wir helfen Ihnen, Ihre Position zu klären, den Nachlass zu ordnen und eine faire Verteilung durchzusetzen.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments sind einige Besonderheiten zu beachten. Es wird auch Ehegattentestament genannt, weil es nur von Ehegatten errichtet werden kann. Dabei kommt es häufig vor, dass sich Fragen zur Auslegung und zur rechtlichen Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen ergeben.
Die Auslegung eines Testaments ist ein komplexer Prozess, der darauf abzielt, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu ermitteln und umzusetzen. Dabei müssen verschiedene Grundsätze und Methoden beachtet werden, um Missverständnisse zu vermeiden und den Willen des Erblassers bestmöglich zu respektieren.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 24. November 2023 (Az. 3 K 645/21 KV) wichtige Klarstellungen zur Haftung von Erben im Falle einer Betriebsaufgabe getroffen. Im Streitfall ging es um die Frage, ob die auf den Aufgabegewinn entfallenden Steuern als Nachlassverwaltungsschulden und damit als Erbfallschulden zu qualifizieren sind, für die eine beschränkte Erbenhaftung greift.
In einem aktuellen Beschluss vom 26. September 2024 (Az. V ZB 8/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass eine Teilungsversteigerung nur für Grundstücke im Rechtssinn zulässig ist, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer eigenen Nummer eingetragen sind. Der Versuch, lediglich ein einzelnes Flurstück eines aus mehreren Flurstücken bestehenden Grundstücks zu versteigern, wurde als unzulässig zurückgewiesen. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Erbengemeinschaften und Miteigentümer, die eine solche Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft anstreben.
Das Erbrecht für landwirtschaftliche Betriebe unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den allgemeinen erbrechtlichen Regelungen. Hintergrund ist das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe als wirtschaftliche Einheit zu erhalten und eine Zersplitterung durch Erbteilung zu verhindern. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Regelungen, die den Übergang von Höfen und landwirtschaftlichen Betrieben betreffen.