Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Personen Erben geworden, gehört der Nachlass zunächst allen gemeinsam. Kein Miterbe kann allein bestimmen, was mit Konten, Immobilien, Wertpapieren oder persönlichen Gegenständen geschieht. Gerade deshalb entstehen in Erbengemeinschaften schnell Konflikte.

Wir prüfen, welche Rechte Sie in der Erbengemeinschaft haben und welche Schritte sinnvoll sind. Dazu klären wir den Nachlass, die Erbquoten, mögliche Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Ausgleichspflichten, Schulden und frühere Zuwendungen des Erblassers. Wir sagen klar, was rechtlich durchsetzbar ist – und was nicht.

Unser Ziel ist eine geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses. Wir verhandeln mit den anderen Miterben, entwerfen tragfähige Lösungen und setzen Ihre Ansprüche durch. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht oder begleiten die notwendigen Schritte, etwa bei einer Immobilie im Nachlass. Wir verfügen über Expertise und Erfahrung in Teilungsversteigerungsverfahren.

Sie sollen nicht in einer blockierten Erbengemeinschaft feststecken. Wir helfen Ihnen, Ihre Position zu klären, den Nachlass zu ordnen und eine faire Verteilung durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Interessenkonflikt: Amtsgericht entlässt Testamentsvollstreckerin

Das Amtsgericht Grevenbroich hat mit Beschluss vom 3. September 2024 die Entlassung einer Testamentsvollstreckerin angeordnet (Az. 66 VI 200/23, rechtskräftig). Die Entscheidung zeigt auf, unter welchen Umständen ein Testamentsvollstrecker aus seinem Amt entlassen werden kann, wenn grobe Pflichtverletzungen vorliegen. Doch welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten, und wie erfolgt die gerichtliche Prüfung?

Bewertungen im Erbrecht: Welche Methoden gibt es?

Die Bewertung von Nachlassgegenständen ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts, da sie häufig im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften oder Zugewinnausgleichen notwendig ist. Für die Ermittlung des Nachlasswertes gibt es verschiedene Bewertungsmethoden, die jeweils abhängig von der Art des Vermögens und den individuellen Umständen des Falls sind. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Bewertungsmethoden im Erbrecht vorgestellt.

Vollmachtsnachweis gegenüber Grundbuchamt bei Prozessvergleich

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klärt mit seinem Beschluss vom 14. Mai 2024 (Az. 20 W 213/23), in welchem Umfang ein Rechtsanwalt seine Vollmacht im Grundbucheintragungsverfahren nachweisen muss, wenn es um eine im Prozessvergleich erklärte Auflassung geht. Die zentrale Frage: Wann reicht die Anführung des Anwalts im Vergleichsprotokoll als Vollmachtsnachweis aus, und wann sind strengere Nachweisanforderungen zu erfüllen?

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OLG Naumburg: Kein Auskunftsanspruch über lebzeitige Schenkungen des Erblassers unter Miterben

Das Oberlandesgericht Naumburg hat in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2024 (Az.: 2 U 81/23) klargestellt, dass Miterben keinen Anspruch auf Auskunft über Vermögenswerte haben, die der Erblasser bereits zu Lebzeiten verschenkt hat. Die Entscheidung betont die Grenzen der Auskunftspflichten innerhalb der Erbengemeinschaft und schafft Klarheit darüber, welche Nachlassgegenstände unter das Auskunftsrecht der Miterben fallen und welche nicht.

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Übertragungsvertrag als Abschichtungsvereinbarung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer wegweisenden Entscheidung vom 12. Januar 2024 (Az.: 3 Wx 131/23, 3 Wx 133/23) klargestellt, dass eine Vereinbarung über die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück als erbrechtliche Abschichtungsvereinbarung ausgelegt werden kann.

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