Angehöriger verstorben: Erste erbrechtliche Schritte
Verstirbt ein Mensch, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie nun haben.
Wir nehmen Ihre Interessen in der Erbengemeinschaft für Sie wahr. Wir verhandeln für Sie, vertreten Sie bei Teilungsversteigerungen, setzen Ihre Rechte in Zivilprozessen durch und gestalten Erbauseinandersetzungsverträge.
Jetzt anrufen und Erstberatungstermin vereinbaren: 02131/718190
Verstirbt ein Mensch, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie nun haben.
Wie alle Ansprüche unterliegen auch erbrechtliche Ansprüche der Verjährung. Ein verjährter Anspruch besteht zwar weiter. Jedoch ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB).