Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Personen Erben geworden, gehört der Nachlass zunächst allen gemeinsam. Kein Miterbe kann allein bestimmen, was mit Konten, Immobilien, Wertpapieren oder persönlichen Gegenständen geschieht. Gerade deshalb entstehen in Erbengemeinschaften schnell Konflikte.
Wir prüfen, welche Rechte Sie in der Erbengemeinschaft haben und welche Schritte sinnvoll sind. Dazu klären wir den Nachlass, die Erbquoten, mögliche Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Ausgleichspflichten, Schulden und frühere Zuwendungen des Erblassers. Wir sagen klar, was rechtlich durchsetzbar ist – und was nicht.
Unser Ziel ist eine geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses. Wir verhandeln mit den anderen Miterben, entwerfen tragfähige Lösungen und setzen Ihre Ansprüche durch. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht oder begleiten die notwendigen Schritte, etwa bei einer Immobilie im Nachlass. Wir verfügen über Expertise und Erfahrung in Teilungsversteigerungsverfahren.
Sie sollen nicht in einer blockierten Erbengemeinschaft feststecken. Wir helfen Ihnen, Ihre Position zu klären, den Nachlass zu ordnen und eine faire Verteilung durchzusetzen.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 15. Mai 2024 in einem Urteil (Aktenzeichen II R 12/21) wichtige Klarstellungen zur Anwendung des sogenannten Begünstigungstransfers bei der Erbschaftsteuer getroffen. Der Fall betrifft die Übertragung von Betriebsvermögen, vermietetem Wohnraum sowie dem selbstgenutzten Familienheim unter Miterben. Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Transfer steuerlicher Begünstigungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) im Rahmen der Nachlassteilung möglich ist.
Die Pfändung eines Erbteils ist ein komplexer rechtlicher Vorgang, der in der Praxis häufig zu Streitigkeiten führt. In drei Entscheidungen haben das OLG Düsseldorf, das OLG Frankfurt und der Bundesgerichtshof (BGH) wesentliche Aspekte zur Pfändung eines Erbteils und deren Eintragung im Grundbuch klargestellt. Diese Urteile verdeutlichen die strengen Voraussetzungen und die rechtlichen Folgen, die mit der Pfändung eines Erbteils verbunden sind.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 18. März 2024 (Az.: 2 Wx 45/24) entschieden, dass das für den ersten Verkaufsfall bestellte dingliche Vorkaufsrecht nicht erlischt, wenn ein Grundstück im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auf einen Miterben übertragen wird. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für Erbengemeinschaften und die Ausübung von Vorkaufsrechten.
Die Zwangsvollstreckung in den Erbteil eines Miterben ist ein rechtlich anspruchsvoller Prozess, der viele Besonderheiten mit sich bringt. Im Folgenden wird erläutert, wie diese Art der Zwangsvollstreckung abläuft, welche Schritte zu beachten sind und welche Auswirkungen sie auf die Miterben und den Nachlass hat.
Die Unparteilichkeit der Richter ist ein zentraler Grundsatz des Rechtsstaats. Parteien eines Verfahrens haben das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wenn objektive Gründe vorliegen, die das Vertrauen in die Neutralität des Richters erschüttern. Dies gilt sowohl für hauptamtliche Richter als auch für ehrenamtliche Richter. Damit hat sich das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung zu einem ehrenamtlichen Richter eines Landwirtschaftsgerichts befasst.