Erbauseinandersetzung

Als Mitglied einer Erbengemeinschaft stehen Sie oft vor komplexen Herausforderungen. Wir vertreten Ihre Interessen bei Erbauseinandersetzungen: Wir beraten Sie, verhandeln mit den Miterben, begleiten Teilungsversteigerungen und setzen Ihre Rechte in Zivilprozessen durch. Gerne gestalten wir auch Erbauseinandersetzungsverträge für eine einvernehmliche Lösung.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Immobilien im Erbfall: Wie werden sie bewertet?

Die Bewertung von Immobilien im Erbfall ist ein zentraler Aspekt bei der Ermittlung des Nachlasswertes. Da Immobilien in der Regel einen bedeutenden Teil des Nachlasses ausmachen, ist es entscheidend, den korrekten Verkehrswert zu ermitteln. Hierbei kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Anwendung, abhängig von der Art des Grundstücks und seiner Nutzung.

Wie funktioniert die Zwangsvollstreckung in den Erbteil?

Die Zwangsvollstreckung in den Erbteil eines Miterben ist ein komplexes Thema, das insbesondere dann relevant wird, wenn ein Erbe Schulden hat und seine Gläubiger versuchen, auf dessen Erbanteil zuzugreifen. Die Pfändung eines Erbteils und dessen Verwertung unterliegen dabei speziellen gesetzlichen Regelungen.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Wie wird sie berechnet?

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Deutschland ein wesentlicher Faktor bei der Nachlassplanung und Vermögensübertragung. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Steuer berechnet wird. Wenn Sie eine belastbare Berechnung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Vollmachten über den Tod hinaus helfen bei der Nachlassabwicklung

Vollmachten spielen eine wichtige Rolle in der Nachlassabwicklung. Sie gewährleisten, dass der Nachlass unmittelbar nach dem Tod des Erblassers verwaltet werden kann, ohne dass Erben oder Testamentsvollstrecker zunächst ihre Legitimation nachweisen müssen. Besonders in Situationen, in denen es auf eine schnelle Handlungsfähigkeit ankommt, wie zum Beispiel bei der Verwaltung von Bankkonten oder der Durchführung dringender rechtlicher Schritte, können solche Vollmachten entscheidend sein.

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