Bundesverfassungsgericht zur Haftungsbeschränkung für Erben: Schutz vor finanziellen Risiken
Mit dem Erbfall übernimmt der Erbe nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Schulden. Ohne Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung haftet der Erbe mit seinem gesamten Privatvermögen für die Nachlassverbindlichkeiten. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 10.04.2024 – 1 BvR 1031/20) betont die Bedeutung der faktischen Trennung zwischen Nachlass und Eigenvermögen des Erben, wenn die Nachlassinsolvenz eröffnet wurde.