Erbauseinandersetzung

Wir nehmen Ihre Interessen in der Erbengemeinschaft für Sie wahr. Wir verhandeln für Sie, vertreten Sie bei Teilungsversteigerungen, setzen Ihre Rechte in Zivilprozessen durch und gestalten Erbauseinandersetzungsverträge.

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Der Ankereffekt: Psychologie in erbrechtlichen Verhandlungen

In erbrechtlichen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten spielen psychologische Faktoren oft eine entscheidende Rolle, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Einer der einflussreichsten, aber häufig unterschätzten Effekte ist der sogenannte Ankereffekt. Die Taktik, sich diesen Effekt zunutze zu machen, wird auch als „Ankern“ bzw. „Anchoring“ bezeichnet. Sie kann den Verlauf von Verhandlungen maßgeblich beeinflussen und dabei das Ergebnis zugunsten einer Partei verschieben – oft zum Nachteil der anderen Beteiligten.

Steuerliche Haftung der Erben bei Steuerhinterziehung des Erblassers

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 15. Juni 2024 (Az.: 4 K 2345/21 E) wichtige Klarstellungen zur Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung des Erblassers und den damit verbundenen Pflichten der Erben getroffen. Die Entscheidung zeigt auf, wie eine Steuerhinterziehung durch den Erblasser die Verjährungsfristen beeinflusst und welche Konsequenzen es haben kann, wenn die Erben ihrer Pflicht zur Berichtigung der Steuererklärungen nicht nachkommen.

Grundschulden in der Teilungsversteigerung: Was Erben beachten müssen

Die Teilungsversteigerung von Immobilien ist ein häufiges Mittel zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die sich nicht einvernehmlich über die Aufteilung des Nachlasses einigen können. Eine besondere Herausforderung in diesem Verfahren sind dabei die Grundschulden, die auf den Immobilien lasten können. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen beleuchten die Rechtslage und die zu beachtenden Aspekte bei Grundschulden in der Teilungsversteigerung.

Zahlungen in der Erbengemeinschaft: Gericht muss Angaben berücksichtigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az.: IV ZR 261/22) wichtige Klarstellungen zur Substantiierungspflicht von Parteien in Erbauseinandersetzungen getroffen. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte nicht überhöhte Anforderungen an den Vortrag von Tatsachen stellen dürfen, die zur Begründung von Ansprüchen im Rahmen der Erbauseinandersetzung notwendig sind.

Verfahrensunterbrechung und -aussetzung beim Tod einer Partei und die Folgen für den Prozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Juni 2024 (Az.: V ZR 178/23) eine grundlegende Entscheidung zur Verfahrensunterbrechung und -aussetzung nach dem Tod einer Partei getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die verfahrensrechtlichen Konsequenzen, wenn während eines Rechtsstreits eine Partei verstirbt und welche Auswirkungen dies auf die Fortführung des Prozesses hat.

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