Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Personen Erben geworden, gehört der Nachlass zunächst allen gemeinsam. Kein Miterbe kann allein bestimmen, was mit Konten, Immobilien, Wertpapieren oder persönlichen Gegenständen geschieht. Gerade deshalb entstehen in Erbengemeinschaften schnell Konflikte.

Wir prüfen, welche Rechte Sie in der Erbengemeinschaft haben und welche Schritte sinnvoll sind. Dazu klären wir den Nachlass, die Erbquoten, mögliche Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Ausgleichspflichten, Schulden und frühere Zuwendungen des Erblassers. Wir sagen klar, was rechtlich durchsetzbar ist – und was nicht.

Unser Ziel ist eine geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses. Wir verhandeln mit den anderen Miterben, entwerfen tragfähige Lösungen und setzen Ihre Ansprüche durch. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht oder begleiten die notwendigen Schritte, etwa bei einer Immobilie im Nachlass. Wir verfügen über Expertise und Erfahrung in Teilungsversteigerungsverfahren.

Sie sollen nicht in einer blockierten Erbengemeinschaft feststecken. Wir helfen Ihnen, Ihre Position zu klären, den Nachlass zu ordnen und eine faire Verteilung durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Wie Verwandte des zuerst verstorbenen Ehegatten Erbschaftsteuer sparen können

Viele Ehepaare setzen sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben ein und bestimmen andere Angehörige als Erben oder Vermächtnisnehmer für den zweiten Erbfall. Ohne besondere Regelung kann dies zu hohen Erbschaftsteuern führen, wenn die Begünstigten nicht mit dem längerlebenden Ehegatten verwandt sind.

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Erbschaftsteuer einer Miterbin: Versteigerungskosten und Lagerkosten sind abzugsfähig

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann erhebliche Kosten verursachen. Doch welche dieser Aufwendungen sind erbschaftsteuerlich als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 21. August 2024 (Az.: II R 43/22) klargestellt, dass auch Kosten für die Versteigerung von Nachlassgegenständen sowie Lagerkosten bis zur Verwertung abzugsfähig sein können – ein wichtiges Urteil für Erben und Testamentsvollstrecker.

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Haftungsbeschränkung für Erben: So schützen Sie Ihr Privatvermögen

Erben übernehmen nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Verbindlichkeiten. Ohne eine rechtzeitige Haftungsbeschränkung haften sie mit ihrem gesamten privaten Vermögen für Nachlassschulden. Doch das Erbrecht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, diese Haftung zu begrenzen.

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Bezugsrecht bei Lebensversicherungen: Kein Bestandteil des Nachlasses

Lebensversicherungen sind eine häufig genutzte Möglichkeit, finanzielle Vorsorge für Angehörige zu treffen. Ein weit verbreiteter Irrtum ist jedoch, dass die Versicherungssumme automatisch in den Nachlass fällt. Tatsächlich gehört sie in den meisten Fällen nicht zum Nachlass, sondern wird direkt an die begünstigte Person ausgezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in seinem Urteil vom 29. November 2024 (Az.: 15 U 2084/22) bestätigt, dass eine Lebensversicherung mit Bezugsrecht nicht zur Erbmasse gehört.

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