Erbauseinandersetzung

Als Mitglied einer Erbengemeinschaft stehen Sie oft vor komplexen Herausforderungen. Wir vertreten Ihre Interessen bei Erbauseinandersetzungen: Wir beraten Sie, verhandeln mit den Miterben, begleiten Teilungsversteigerungen und setzen Ihre Rechte in Zivilprozessen durch. Gerne gestalten wir auch Erbauseinandersetzungsverträge für eine einvernehmliche Lösung.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Übertragungsvertrag als Abschichtungsvereinbarung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer wegweisenden Entscheidung vom 12. Januar 2024 (Az.: 3 Wx 131/23, 3 Wx 133/23) klargestellt, dass eine Vereinbarung über die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück als erbrechtliche Abschichtungsvereinbarung ausgelegt werden kann.

Vollmachten im Erbfall einsetzen: Was Sie wissen sollten

Die Nachlassabwicklung ist ein zentraler Aspekt des Erbrechts, der oft mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden ist. Eine Möglichkeit, diese Herausforderungen zu meistern, besteht in der Erteilung von Vollmachten, die über den Tod hinaus wirken. Solche trans- und postmortalen Vollmachten bieten sowohl Chancen als auch Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

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Gehört der Ehering zum Nachlass?

Die Frage, ob der Ehering des verstorbenen Ehepartners zum Nachlass gehört, ist oft von großer emotionaler und rechtlicher Bedeutung. Als persönliches und symbolträchtiges Schmuckstück hat der Ehering besonderen Wert für den überlebenden Partner. Doch rechtlich stellt sich die Frage, ob der Ring Bestandteil des Nachlasses ist und somit potenziell anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten zusteht.

Fünf Fehler im Erbrecht – und wie Sie sie vermeiden können

Das Erbrecht ist ein komplexes und oft missverstandenes Rechtsgebiet. Fehler bei der Regelung der eigenen Erbfolge können weitreichende und oft unerwünschte Konsequenzen haben. In diesem Artikel beleuchten wir einige der schlimmsten Fehler im Erbrecht und zeigen Ihnen, wie Sie diese vermeiden können, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.

Kein Gutglaubensschutz durch Eröffnungsniederschrift mit Verfügung von Todes wegen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 19. Oktober 2023 (Az. V ZB 8/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Testamentsvollstrecker seine Verfügungsbefugnis gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen muss. Diese Entscheidung ist besonders relevant für die Praxis, da sie die Anforderungen an die Vorlage von Dokumenten durch den Testamentsvollstrecker bei der Durchführung von Rechtsänderungen an Nachlassgrundstücken präzisiert. Vor allem aber verdeutlicht die Entscheidung: Legitimiert sich der Verkäufer durch eine Eröffnungsniederschrift nebst eröffnetem notariellen Testament oder Erbvertrag, ist der gute Glaube des Käufers ungeschützt.

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