Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Personen Erben geworden, gehört der Nachlass zunächst allen gemeinsam. Kein Miterbe kann allein bestimmen, was mit Konten, Immobilien, Wertpapieren oder persönlichen Gegenständen geschieht. Gerade deshalb entstehen in Erbengemeinschaften schnell Konflikte.
Wir prüfen, welche Rechte Sie in der Erbengemeinschaft haben und welche Schritte sinnvoll sind. Dazu klären wir den Nachlass, die Erbquoten, mögliche Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Ausgleichspflichten, Schulden und frühere Zuwendungen des Erblassers. Wir sagen klar, was rechtlich durchsetzbar ist – und was nicht.
Unser Ziel ist eine geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses. Wir verhandeln mit den anderen Miterben, entwerfen tragfähige Lösungen und setzen Ihre Ansprüche durch. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht oder begleiten die notwendigen Schritte, etwa bei einer Immobilie im Nachlass. Wir verfügen über Expertise und Erfahrung in Teilungsversteigerungsverfahren.
Sie sollen nicht in einer blockierten Erbengemeinschaft feststecken. Wir helfen Ihnen, Ihre Position zu klären, den Nachlass zu ordnen und eine faire Verteilung durchzusetzen.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Mit der Digitalisierung sind neben physischen Nachlassgegenständen auch zunehmend digitale Vermögenswerte und Daten Teil des Nachlasses. Unter dem Begriff „digitaler Nachlass“ versteht man alle Rechtsverhältnisse und Datenbestände einer Person, die in Zusammenhang mit digitalen Diensten, Konten und Online-Aktivitäten stehen. Doch was geschieht mit diesen Daten nach dem Tod, und wie wird der digitale Nachlass vererbt?
Beim Erbfall übernimmt der Erbe nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Schulden. Die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten ist umfassend geregelt und erfordert eine sorgfältige Planung durch den Erben, um mögliche Risiken zu minimieren. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze und Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung.
Die Berufung im erbrechtlichen Zivilprozess ist mit spezifischen Herausforderungen verbunden, die über die allgemeinen prozessualen Anforderungen hinausgehen. Erbrechtliche Streitigkeiten betreffen häufig Besonderheiten wie die Auslegung letztwilliger Verfügungen, die Feststellung der Testierfähigkeit oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Dieser Beitrag beleuchtet einige Aspekte, die bei einer Berufung in erbrechtlichen Verfahren zu beachten sind.
Das Besteuerungsverfahren im Erbfall ist ein wichtiger Prozess, der sicherstellt, dass alle erbschaftssteuerpflichtigen Vermögensübertragungen korrekt erfasst und versteuert werden. Nach dem Tod einer Person müssen die Erben mehrere Schritte durchlaufen, um den Nachlass und die entsprechenden Steuerschulden korrekt zu ermitteln. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Ablauf und die wichtigsten Punkte des Besteuerungsverfahrens im Erbfall.
Die Teilungsversteigerung ist ein wichtiges Instrument, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, wenn sich die Erben nicht über die Verteilung eines Nachlassgrundstücks einigen können. Sie ermöglicht es jedem Miterben, die Versteigerung eines Nachlassgrundstücks zu beantragen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick, wie die Teilungsversteigerung abläuft und welche Rechte Sie als Miterbe haben.