Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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OLG Celle: Wechselbezüglichkeit der Schlusserbenstellung – Keine nachträgliche Änderung durch den überlebenden Ehegatten

Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 12.11.2024 – 6 W 132/24) entschied, dass die Einsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben des erstversterbenden Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament im Zweifel wechselbezüglich zur Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten ist. Eine spätere Änderung durch den überlebenden Ehegatten ist daher nur zulässig, wenn das Testament ausdrücklich eine entsprechende Änderungsbefugnis vorsieht.

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Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Muss das Grundbuchamt immer einen Erbschein verlangen?

Die Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall ist oft mit Unsicherheiten verbunden. Besonders wenn ein gemeinschaftliches Testament vorliegt, stellt sich die Frage: Reicht das Testament als Erbnachweis oder verlangt das Grundbuchamt zusätzlich einen Erbschein? Das Kammergericht Berlin (KG) hat in seinem Beschluss vom 28. Januar 2025 (1 W 37/25) hierzu eine praxisrelevante Entscheidung getroffen.

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OLG Brandenburg: Beweislast für die Testierfähigkeit bei Demenzverdacht

Das Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 09.01.2025 – 3 W 55/24) entschied, dass ein handschriftliches Testament trotz eines später festgestellten Demenzleidens der Erblasserin wirksam bleibt, wenn die Testierunfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht nachgewiesen werden kann. Die Beweislast für die Testierunfähigkeit trägt derjenige, der sich darauf beruft – hier der Sohn der Erblasserin.

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OLG Naumburg: Keine Enterbung durch nachträgliche Sanktionen in einem gemeinschaftlichen Testament

Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 25.05.2023 – 2 U 98/22) hat entschieden, dass eine Erblasserin in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Erbeinsetzungen nicht durch eine nachträgliche sogenannte Sanktionsklausel einseitig ändern kann. Zudem stellte das Gericht klar, dass die testamentarische Zuweisung eines Hausgrundstücks an einen Miterben eine Teilungsanordnung nach § 2048 BGB darstellt und nicht als Vorausvermächtnis anzusehen ist.

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BGH: Keine automatische Erstattung außergerichtlicher Kosten im Erbscheinsverfahren

Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 29.01.2025 – IV ZB 2/24) hat entschieden, dass eine erstinstanzliche Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren, die nur besagt, dass ein Antrag „kostenpflichtig zurückgewiesen“ wird oder dass der Antragsteller die „Kosten des Verfahrens“ zu tragen hat, nicht automatisch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten weiterer Beteiligter umfasst.

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