Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp

Veränderte Testamentsurkunden – heikles Thema mit gravierenden Folgen

In der aktuellen Ausgabe der ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis ist ein Fachbeitrag von mir erschienen. Darin beschäftige ich mich mit einem Thema, das in der erbrechtlichen Praxis häufig für Streit sorgt – und für Mandanten oft überraschende Folgen hat: Was gilt, wenn eine Testamentsurkunde nachträglich verändert wurde?

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OLG Celle: Wechselbezüglichkeit der Schlusserbenstellung – Keine nachträgliche Änderung durch den überlebenden Ehegatten

Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 12.11.2024 – 6 W 132/24) entschied, dass die Einsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben des erstversterbenden Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament im Zweifel wechselbezüglich zur Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten ist. Eine spätere Änderung durch den überlebenden Ehegatten ist daher nur zulässig, wenn das Testament ausdrücklich eine entsprechende Änderungsbefugnis vorsieht.

A peaceful autumnal street scene with a dog in a sunlit neighborhood.

Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Muss das Grundbuchamt immer einen Erbschein verlangen?

Die Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall ist oft mit Unsicherheiten verbunden. Besonders wenn ein gemeinschaftliches Testament vorliegt, stellt sich die Frage: Reicht das Testament als Erbnachweis oder verlangt das Grundbuchamt zusätzlich einen Erbschein? Das Kammergericht Berlin (KG) hat in seinem Beschluss vom 28. Januar 2025 (1 W 37/25) hierzu eine praxisrelevante Entscheidung getroffen.

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OLG Brandenburg: Beweislast für die Testierfähigkeit bei Demenzverdacht

Das Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 09.01.2025 – 3 W 55/24) entschied, dass ein handschriftliches Testament trotz eines später festgestellten Demenzleidens der Erblasserin wirksam bleibt, wenn die Testierunfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht nachgewiesen werden kann. Die Beweislast für die Testierunfähigkeit trägt derjenige, der sich darauf beruft – hier der Sohn der Erblasserin.

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