Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Vibrant facades of traditional houses in Tübingen's historic center, under a clear daytime sky.

OLG Braunschweig: Zuwendung einer Immobilie ist nicht automatisch eine Erbeinsetzung

Das Oberlandesgericht Braunschweig (Urteil vom 3. November 2025, Az. 10 U 81/25) hat entschieden, dass die Zuwendung eines wesentlichen Nachlassgegenstands – hier einer wertvollen Gewerbeimmobilie – allein noch keine Erbeinsetzung begründet. Maßgeblich ist, ob der Erblasser wollte, dass der Bedachte die Nachlassverbindlichkeiten übernimmt und die wirtschaftliche Stellung des Erblassers fortsetzt. Fehlt ein solcher Wille, handelt es sich regelmäßig um ein Vermächtnis – selbst wenn der Gegenstand den Großteil des Nachlasses ausmacht.

Blurred silhouette of a hand reaching out against a light background in an abstract style.

OLG Karlsruhe: „Die es besonders gut konnte mit …“ – Warum unklare Formulierungen keine wirksame Erbeinsetzung sind

Wie konkret muss ein Erblasser den Erben benennen, damit die Verfügung wirksam ist? Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 10. Juli 2025, Az. 14 W 36/24) hatte über ein Testament zu entscheiden, in dem der Erblasser bestimmt hatte, dass „diejenige Person erben soll, die es besonders gut konnte mit“ einem von ihm eingesetzten Vorerben. Das Gericht hielt diese Formulierung für zu unbestimmt – und erklärte die Nacherbeneinsetzung für unwirksam.

Three boys in formal shirts smiling together outdoors in a sunny garden.

OLG Köln: Pflichtteilsstrafklausel kann bindende Schlusserbeneinsetzung enthalten

Eheleute errichteten ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzten und in Richtung ihrer beiden Söhne verfügten: Wer den Pflichtteil verlangt, wird enterbt. Folgt daraus umgekehrt, dass die Söhne nach dem länger Lebenden der Eheleute auf jeden Fall erben, wenn sie den Pflichtteil nicht geltend gemacht haben? Darüber hatte das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 12. Dezember 2024, Az. 2 Wx 201/24) zu entscheiden.

Three senior women enjoying a smartphone, sharing smiles and joy indoors.

OLG Hamm: Fehlende Ersatzerbenregelung – wie Gerichte Lücken im Testament schließen

Was passiert, wenn eine im Testament eingesetzte Erbin vor dem Erblasser verstirbt und keine Ersatzperson bestimmt wurde? Diese Frage beantwortete das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 19. März 2025, Az. I-10 W 40/25) in einem praxisrelevanten Fall: Es stellte klar, dass die Kinder der vorverstorbenen Erbin nachrücken können – wenn der mutmaßliche Wille des Erblassers dies nahelegt.

A collection of vintage postcards and envelopes tied with twine, featuring a pen and old stamps.

Testierwille: Auch eine „Bestätigung“ kann ein Testament sein

Manchmal zeigt sich der letzte Wille dort, wo man ihn am wenigsten erwartet. Das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 9. Oktober 2025, Az. 33 Wx 44/25) hat entschieden, dass selbst ein als Quittung formuliertes Schreiben ein wirksames Testament sein kann, wenn daraus der Testierwille eindeutig hervorgeht. Damit stärkt das Gericht die rechtliche Anerkennung von eigenhändigen, ungewöhnlich formulierten Schreiben als letztwillige Verfügung.

Nach oben scrollen