Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

house, home, moon, cloud, object, tree, background, blue, yellow, green background, green home, green house, green moon, green clouds, house, house, house, house, house, home, home, nature, home

OLG Naumburg: Keine Enterbung durch nachträgliche Sanktionen in einem gemeinschaftlichen Testament

Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 25.05.2023 – 2 U 98/22) hat entschieden, dass eine Erblasserin in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Erbeinsetzungen nicht durch eine nachträgliche sogenannte Sanktionsklausel einseitig ändern kann. Zudem stellte das Gericht klar, dass die testamentarische Zuweisung eines Hausgrundstücks an einen Miterben eine Teilungsanordnung nach § 2048 BGB darstellt und nicht als Vorausvermächtnis anzusehen ist.

A stack of coins on top of various colored banknotes, symbolizing finance and currency.

BGH: Keine automatische Erstattung außergerichtlicher Kosten im Erbscheinsverfahren

Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 29.01.2025 – IV ZB 2/24) hat entschieden, dass eine erstinstanzliche Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren, die nur besagt, dass ein Antrag „kostenpflichtig zurückgewiesen“ wird oder dass der Antragsteller die „Kosten des Verfahrens“ zu tragen hat, nicht automatisch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten weiterer Beteiligter umfasst.

rollator, old, retirement home, retirement, walk, ill, slow, pension, maintenance, care insurance, pensioners, seniors, old people's home, rollator, rollator, rollator, rollator, rollator, retirement home, retirement

KG Berlin: Testament eines Erblassers im betreuten Wohnen – keine Unwirksamkeit wegen Pflegeverhältnis

Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 27.02.2024 – 19 W 160/23) hatte zu entscheiden, ob ein Testament, in dem eine Pflegekraft als Erbin eingesetzt wurde, nach dem Berliner Wohnteilhabegesetz unwirksam ist. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass kein Verstoß gegen § 12 Abs. 2 WTG-Berlin vorliegt, da die Pflegekraft erst nach dem Testament ihre Tätigkeit beendet hatte und sich keine Abhängigkeit zwischen dem Erblasser und ihr feststellen ließ.

brain, trauma, alzheimer's disease, dementia, forget, disease, alzheimer, elder, concept, memory, man, lost, disorder, mental, loss, nervous, problem, health, depression, information, trouble, mind, symptom, awareness, alzheimer's disease, dementia, dementia, dementia, dementia, dementia, alzheimer, alzheimer

OLG Hamm: Testierfähigkeit und Beweiswürdigung durch das Gericht

Das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 26.04.2024 – 10 W 114/23) hat klargestellt, dass bei der Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers die Aussagen von medizinischen Laien keine entscheidende Rolle spielen. Die Beweiswürdigung des Gerichts orientiert sich maßgeblich an der Einschätzung eines fachärztlichen Sachverständigen.

Nach oben scrollen