Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Testament nur teilweise eröffnen?

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied am 16. Mai 2024, dass ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tod eines Ehegatten grundsätzlich vollständig zu eröffnen ist (Az. 8 W 13/24). Auch wenn der überlebende Ehegatte ein Geheimhaltungsinteresse geltend macht, müssen die Verfügungen des Testaments allen Beteiligten bekanntgegeben werden, solange keine trennbare und ausschließlich den überlebenden Ehegatten betreffende Regelung vorliegt.

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Wie wird ein gemeinschaftliches Testament ausgelegt?

Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments sind einige Besonderheiten zu beachten. Es wird auch Ehegattentestament genannt, weil es nur von Ehegatten errichtet werden kann. Dabei kommt es häufig vor, dass sich Fragen zur Auslegung und zur rechtlichen Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen ergeben.

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Wie wird ein Testament ausgelegt?

Die Auslegung eines Testaments ist ein komplexer Prozess, der darauf abzielt, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu ermitteln und umzusetzen. Dabei müssen verschiedene Grundsätze und Methoden beachtet werden, um Missverständnisse zu vermeiden und den Willen des Erblassers bestmöglich zu respektieren.

Erbschaftsteuer sparen durch taktische Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist ein mächtiges Instrument im Erbrecht, das nicht nur dazu dient, unliebsame Nachlässe abzulehnen, sondern auch gezielt zur Steueroptimierung eingesetzt werden kann. Durch eine taktische Ausschlagung können Erben die Erbschaftsteuerlast erheblich reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Dieser Beitrag erklärt, wie die taktische Ausschlagung funktioniert und in welchen typischen Situationen sie besonders sinnvoll ist.

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Erbrecht in der Landwirtschaft: Welche Sonderregelungen gelten?

Das Erbrecht für landwirtschaftliche Betriebe unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den allgemeinen erbrechtlichen Regelungen. Hintergrund ist das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe als wirtschaftliche Einheit zu erhalten und eine Zersplitterung durch Erbteilung zu verhindern. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Regelungen, die den Übergang von Höfen und landwirtschaftlichen Betrieben betreffen.

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