Erbfolge klären

Nach einem Erbfall steht oft nicht sofort fest, wer Erbe geworden ist. Gibt es ein Testament? Ist es wirksam? Hat der Erblasser später etwas anderes verfügt? Bindet ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag? Solche Fragen entscheiden darüber, wer den Nachlass erhält, wer handeln darf und wer Ansprüche geltend machen kann.
Wir prüfen die Erbfolge sorgfältig und erklären klar, worauf es ankommt. Dabei werten wir Testamente, Erbverträge, frühere Verfügungen, Familienverhältnisse und die gesetzliche Erbfolge aus. Wir prüfen auch, ob Zweifel an der Echtheit, der Form, der Auslegung oder der Testierfähigkeit bestehen.
Wenn Streit entsteht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir begleiten Sie im Erbscheinverfahren, gegenüber anderen Beteiligten und – wenn nötig – vor Gericht. Dabei handeln wir zielgerichtet, behalten die Rechtslage im Blick und ergreifen die taktisch sinnvollen Schritte.
Wir sorgen für Klarheit. Sie sollen wissen, wo Sie rechtlich stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Position wirksam durchsetzen können.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Lebensversicherungen sind eine häufig genutzte Möglichkeit, finanzielle Vorsorge für Angehörige zu treffen. Ein weit verbreiteter Irrtum ist jedoch, dass die Versicherungssumme automatisch in den Nachlass fällt. Tatsächlich gehört sie in den meisten Fällen nicht zum Nachlass, sondern wird direkt an die begünstigte Person ausgezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in seinem Urteil vom 29. November 2024 (Az.: 15 U 2084/22) bestätigt, dass eine Lebensversicherung mit Bezugsrecht nicht zur Erbmasse gehört.
Das Oberlandesgericht München hat in einem Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az.: 33 Wx 251/24) die Anforderungen an die Beweisaufnahme im Erbscheinsverfahren präzisiert. Die Entscheidung betont die Bedeutung der Beweisunmittelbarkeit und des rechtlichen Gehörs bei Richterwechseln.
Die Entscheidung, eine Erbschaft auszuschlagen, ist nicht immer endgültig. In bestimmten Fällen kann eine Erbausschlagung nachträglich wegen Irrtums angefochten werden. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen des OLG Zweibrücken (Az.: 8 W 102/23) und des OLG Frankfurt a. M. (Az.: 21 W 146/23) zeigen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen – und wo die Grenzen liegen.
Darf ein Testamentsvollstrecker handeln, obwohl er von der Unwirksamkeit des Testaments weiß? Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seinem Urteil vom 22. Juli 2024 (Az.: 6 U 49/23) entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker, der trotz Kenntnis oder Kennenmüssens der Testierunfähigkeit des Erblassers das Testament vollzieht, den tatsächlichen Erben haftet.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat in seinem Beschluss vom 27. Mai 2024 (Az.: 8 W 41/23) klargestellt, dass die Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht auf Abkömmlinge einer als Ersatzerbin eingesetzten, vorverstorbenen Person anwendbar ist. Die Entscheidung betont die Bedeutung klarer testamentarischer Regelungen für den Erblasserwillen.