Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

OLG München zum Beweis von Echtheit und Testierunfähigkeit

In der Entscheidung des OLG München vom 12. August 2024 (Az. 33 Wx 294/23) wurde eine Beschwerde gegen die Ankündigung des Nachlassgerichts verhandelt, einen Alleinerbschein zu erteilen. Streitpunkte waren die Fragen, ob das Testament des Erblasser zugunsten seiner Schwester echt ist und der Erblasser testierfähig war. Beides wurde von der Ehefrau des Erblassers und seiner Tochter angezweifelt. Die Entscheidung des Gerichts beleuchtet wichtige Aspekte des Erbscheinsverfahrens, insbesondere Beweisfragen der Eigenhändigkeit von Testamenten und der Testierfähigkeit des Erblassers.

OLG Hamm zur Geschäftsunfähigkeit und zu Mitwirkungspflichten im Erbscheinsverfahren

Das OLG Hamm entschied am 1. Juli 2024 (Az. 10 W 100/23) über die Wirksamkeit einer Erbausschlagungserklärung, deren Anfechtung wegen angeblicher Geschäftsunfähigkeit des Erben erfolgte. Die Entscheidung beleuchtet die Anforderungen an die richterliche Amtsermittlung und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten im Erbscheinsverfahren.

Erbvertrag mit Pflegeverpflichtung: Rücktritt als unzulässige Rechtsausübung

In einem aktuellen Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 11.07.2024, Az. 10 U 74/23) wurde ein Fall verhandelt, in dem es um den Rücktritt von einem Erbvertrag wegen angeblich nicht erbrachter Pflegeleistungen ging. Die Entscheidung verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag möglich ist und wann ein solcher Rücktritt als treuwidrig anzusehen ist.

Auslegung unklarer Formulierungen in einem Ehegattentestament

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat am 11. Juli 2024 (Az.: 8 W 80/23) eine wichtige Entscheidung zur Auslegung gemeinschaftlicher Testamente getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Bestimmungen eines Testaments nur für den Fall eines zeitgleichen Ablebens beider Eheleute gelten oder auch dann, wenn die Ehepartner nacheinander versterben.

Auswirkungen von Bedingungsklauseln in Testamenten

Das Kammergericht Berlin hat sich in einem Urteil vom 24. November 2022 (Az.: 19 U 39/21) mit den Bedingungen in Testamenten und deren Auswirkungen auf die Erbfolge befasst. Die Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen, wenn in einem Testament bestimmte Bedingungen für die Erben festgelegt werden, und wie diese Bedingungen interpretiert werden, wenn sie im Testament nur angedeutet oder gar nicht ausdrücklich erwähnt sind.

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