Erbfolge klären

Nach einem Erbfall steht oft nicht sofort fest, wer Erbe geworden ist. Gibt es ein Testament? Ist es wirksam? Hat der Erblasser später etwas anderes verfügt? Bindet ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag? Solche Fragen entscheiden darüber, wer den Nachlass erhält, wer handeln darf und wer Ansprüche geltend machen kann.
Wir prüfen die Erbfolge sorgfältig und erklären klar, worauf es ankommt. Dabei werten wir Testamente, Erbverträge, frühere Verfügungen, Familienverhältnisse und die gesetzliche Erbfolge aus. Wir prüfen auch, ob Zweifel an der Echtheit, der Form, der Auslegung oder der Testierfähigkeit bestehen.
Wenn Streit entsteht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir begleiten Sie im Erbscheinverfahren, gegenüber anderen Beteiligten und – wenn nötig – vor Gericht. Dabei handeln wir zielgerichtet, behalten die Rechtslage im Blick und ergreifen die taktisch sinnvollen Schritte.
Wir sorgen für Klarheit. Sie sollen wissen, wo Sie rechtlich stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Position wirksam durchsetzen können.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Das Finanzgericht München (FG) hat in einer aktuellen Entscheidung vom Januar 2024 klargestellt, dass Nachlassverbindlichkeiten, die durch unwirksame Vermächtnisanordnungen des Vorerben entstehen, nicht beim Nacherben abzugsfähig sind (Urteil vom 17. Januar 2024 – 4 K 379/21). Dieser Fall behandelt insbesondere die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vermächtnisse und die damit verbundene Frage, ob der Nacherbe belastet werden kann, wenn der Vorerbe zivilrechtlich unwirksame Vermächtnisanordnungen getroffen hat.
Ein Zivilprozess kann komplex und langwierig sein. Umso wichtiger ist es, den Ablauf eines Klageverfahrens zu kennen und sich entsprechend vorzubereiten – unabhängig davon, ob Sie als Kläger oder Beklagter am Verfahren beteiligt sind. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wesentlichen Schritte eines typischen Klageverfahrens und was dabei zu beachten ist.
Wenn das erstinstanzliche Urteil anders ausgefallen ist als erhofft, stellt sich die Frage, ob eine Berufung sinnvoll ist. Die Berufung kann nur Erfolg haben, wenn einer der im Gesetz genannten Berufungsgründe vorliegt: die fehlerhafte Rechtsanwendung, unrichtige Tatsachenfeststellungen oder neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel. Nachfolgend werden die relevanten Gründe näher erläutert, um Ihnen eine Vorstellung zu vermitteln, wann eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat.
In einem erbrechtlichen Streit entschied das Oberlandesgericht (OLG) München über die Anfechtung eines Testaments wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2079 BGB (Beschluss vom 19. September 2024 – 33 W 1507/24). Der Beschluss zeigt, wie streng die Gerichte die Überprüfung der Erbverfügung eines Erblassers handhaben, insbesondere wenn nachträglich ein Pflichtteilsberechtigter, wie ein Kind, auftaucht, der zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht bekannt war.
Eine Verfügung von Todes wegen, d.h. eines Testaments oder eines Erbvertrags, kann aus verschiedenen Gründen ungültig sein. Hier einige Beispiele: