Erbfolge klären

Nach einem Erbfall steht oft nicht sofort fest, wer Erbe geworden ist. Gibt es ein Testament? Ist es wirksam? Hat der Erblasser später etwas anderes verfügt? Bindet ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag? Solche Fragen entscheiden darüber, wer den Nachlass erhält, wer handeln darf und wer Ansprüche geltend machen kann.

Wir prüfen die Erbfolge sorgfältig und erklären klar, worauf es ankommt. Dabei werten wir Testamente, Erbverträge, frühere Verfügungen, Familienverhältnisse und die gesetzliche Erbfolge aus. Wir prüfen auch, ob Zweifel an der Echtheit, der Form, der Auslegung oder der Testierfähigkeit bestehen.

Wenn Streit entsteht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir begleiten Sie im Erbscheinverfahren, gegenüber anderen Beteiligten und – wenn nötig – vor Gericht. Dabei handeln wir zielgerichtet, behalten die Rechtslage im Blick und ergreifen die taktisch sinnvollen Schritte.

Wir sorgen für Klarheit. Sie sollen wissen, wo Sie rechtlich stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Position wirksam durchsetzen können.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Grundbuchumschreibung bei Testamentsvollstreckung und notarieller Verfügung von Todes wegen

Ein kürzlich ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 24.09.2024 (Az. 34 Wx 218/24) wirft Licht auf die Nachweispflichten bei der Grundbuchumschreibung mit Testamentsvollstreckung. Das Gericht entschied, dass eine Annahmebescheinigung des Nachlassgerichts in der Regel ausreicht, um den formellen Anforderungen des Grundbuchamts zu genügen.

OLG Saarbrücken: Hemmung der Ausschlagungsfrist bei verspäteter Einreichung der notariellen Erklärung durch den Notar

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom 21. August 2024 (Az. 5 W 46/24) eine wichtige Entscheidung zur Hemmung der Ausschlagungsfrist bei Erbfällen getroffen. Diese kann durch höhere Gewalt gehemmt werden, wenn die verspätete Einreichung der Ausschlagungserklärung auf ein Verschulden des Notars zurückzuführen ist, der die Erklärung beurkundet und sich verpflichtet hat, diese fristgerecht beim Nachlassgericht einzureichen.

Streichungen im Testament: Sind sie wirksam?

Die Frage der Wirksamkeit von Streichungen in einem Testament stellt sich in der erbrechtlichen Praxis häufig. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Beschluss vom 13. Oktober 2023 (Az. 33 Wx 73/23) wichtige Grundsätze aufgestellt, wie solche Streichungen zu bewerten sind. Diese Entscheidung beleuchtet insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und die Beweisanforderungen, die erfüllt sein müssen, damit Streichungen als Ausdruck des Widerrufswillens des Erblassers gelten können.

OLG München zur Enterbung für den Fall der Eheschließung mit einer bestimmten Person

Der 33. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat am 23. September 2024 einen wichtigen Beschluss im Erbrecht gefasst (Az. 33 Wx 325/23), der die Grenzen der Testierfreiheit und die Frage der Sittenwidrigkeit von Enterbungsklauseln in Testamenten thematisiert. Konkret ging es um die Enterbung eines Sohnes des Erblassers für den Fall, dass dieser eine bestimmte Person heiratet.

Wie läuft eine mündliche Verhandlung ab?

Die mündliche Verhandlung ist ein zentrales Element des Zivilprozesses. Nachdem die Parteien vorher in Schriftsätzen zum Sachverhalt vorgetragen und Beweise angeboten haben, äußert sich das Gericht oft erst in der Verhandlung. In diesem Artikel erfahren Sie, was bei einer mündlichen Verhandlung im Zivilprozess zu beachten ist.

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