Erbfolge klären

Wir legen Testamente und Erbverträge aus und klären, ob sie unwirksam sind, z.B. wegen Formverstößen, Testierunfähigkeit oder Verstößen gegen Bindungen aus Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten. Wir vertreten Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren.

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Erbrechtliche Besonderheiten bei der Berufung im Zivilprozess

Die Berufung im erbrechtlichen Zivilprozess ist mit spezifischen Herausforderungen verbunden, die über die allgemeinen prozessualen Anforderungen hinausgehen. Erbrechtliche Streitigkeiten betreffen häufig Besonderheiten wie die Auslegung letztwilliger Verfügungen, die Feststellung der Testierfähigkeit oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Dieser Beitrag beleuchtet einige Aspekte, die bei einer Berufung in erbrechtlichen Verfahren zu beachten sind.

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Erbschaftsteuer: Wie läuft das Besteuerungsverfahren im Erbfall ab?

Das Besteuerungsverfahren im Erbfall ist ein wichtiger Prozess, der sicherstellt, dass alle erbschaftssteuerpflichtigen Vermögensübertragungen korrekt erfasst und versteuert werden. Nach dem Tod einer Person müssen die Erben mehrere Schritte durchlaufen, um den Nachlass und die entsprechenden Steuerschulden korrekt zu ermitteln. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Ablauf und die wichtigsten Punkte des Besteuerungsverfahrens im Erbfall.

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Erbeinsetzung: Was Sie wissen sollten

Die Erbeinsetzung ist eine zentrale Gestaltungsmöglichkeit des Erbrechts, durch das der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. Sie ist in vielen Testamenten der wichtigste Bestandteil und bedarf einer genauen Formulierung, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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Testament nur teilweise eröffnen?

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied am 16. Mai 2024, dass ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tod eines Ehegatten grundsätzlich vollständig zu eröffnen ist (Az. 8 W 13/24). Auch wenn der überlebende Ehegatte ein Geheimhaltungsinteresse geltend macht, müssen die Verfügungen des Testaments allen Beteiligten bekanntgegeben werden, solange keine trennbare und ausschließlich den überlebenden Ehegatten betreffende Regelung vorliegt.

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Wie wird ein gemeinschaftliches Testament ausgelegt?

Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments sind einige Besonderheiten zu beachten. Es wird auch Ehegattentestament genannt, weil es nur von Ehegatten errichtet werden kann. Dabei kommt es häufig vor, dass sich Fragen zur Auslegung und zur rechtlichen Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen ergeben.

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