KG Berlin: Testament eines Erblassers im betreuten Wohnen – keine Unwirksamkeit wegen Pflegeverhältnis
Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 27.02.2024 – 19 W 160/23) hatte zu entscheiden, ob ein Testament, in dem eine Pflegekraft als Erbin eingesetzt wurde, nach dem Berliner Wohnteilhabegesetz unwirksam ist. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass kein Verstoß gegen § 12 Abs. 2 WTG-Berlin vorliegt, da die Pflegekraft erst nach dem Testament ihre Tätigkeit beendet hatte und sich keine Abhängigkeit zwischen dem Erblasser und ihr feststellen ließ.