Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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OLG Naumburg: Auslegung eines Ehegattentestaments mit Katastrophenklausel

Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten kann Regelungen für verschiedene Erbfälle enthalten. Das OLG Naumburg (Beschluss vom 25.09.2024 – 2 Wx 58/23) entschied, dass auch bei einer sogenannten Katastrophenklausel das Testament nicht allein auf einen gemeinsamen Tod der Eheleute beschränkt sein muss. Vielmehr können darin auch Regelungen für den Normalfall des zeitlich versetzten Versterbens getroffen worden sein.

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OLG Bremen: Vertretung des Nacherben durch trans- oder postmortal Bevollmächtigte

Eine trans- oder postmortale Vollmacht kann dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse verleihen – aber reicht sie auch aus, um einen Nacherben zu vertreten? Mit dieser Frage beschäftigte sich das OLG Bremen (Beschluss vom 19.12.2024 – 3 W 26/24). Das Gericht entschied, dass eine über den Tod hinausgehende Vollmacht nicht nur zur Vertretung des Vorerben, sondern auch zur Vertretung des Nacherben berechtigen kann – sofern dies durch Auslegung der Vollmacht nach §§ 133, 157 BGB bestätigt wird.

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Wie Verwandte des zuerst verstorbenen Ehegatten Erbschaftsteuer sparen können

Viele Ehepaare setzen sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben ein und bestimmen andere Angehörige als Erben oder Vermächtnisnehmer für den zweiten Erbfall. Ohne besondere Regelung kann dies zu hohen Erbschaftsteuern führen, wenn die Begünstigten nicht mit dem längerlebenden Ehegatten verwandt sind.

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Testament gefälscht? Erblasser testierunfähig? Wer wofür die Beweislast trägt

Wer sich auf ein Testament beruft, muss dessen Echtheit beweisen. Wer sich darauf beruft, der Erblasser sei testierunfähig gewesen, trägt die Beweislast dafür. Diese Grundsätze hat das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Beschluss vom 12. August 2024 (Az.: 33 Wx 294/23) bestätigt. Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte hohe Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines Testaments sowie an den Beweis der Testierunfähigkeit stellen.

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Pflichtteilssanktionsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten – Entscheidung des KG Berlin

Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten enthalten häufig Pflichtteilssanktionsklauseln, um Pflichtteilsansprüche eines Kindes nach dem Erstversterbenden zu sanktionieren. Doch wie weit reicht eine solche Klausel? Gilt sie nur für die Erbeinsetzung oder betrifft sie auch Vermächtnisse? Diese Frage hatte das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 22.11.2023 – 19 U 36/22) zu klären.

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