Was gilt erbrechtlich, wenn Personen kurz hintereinander oder gleichzeitig sterben?
Sterben mehrere Personen, ist die Reihenfolge ihres Versterbens erbrechtlich von großer Bedeutung: Nur wer zum Zeitpunkt des Sterbens einer Person noch lebt, kann sie beerben (§ 1923 Abs. 1 BGB).