Erbfolge klären

Nach einem Erbfall steht oft nicht sofort fest, wer Erbe geworden ist. Gibt es ein Testament? Ist es wirksam? Hat der Erblasser später etwas anderes verfügt? Bindet ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag? Solche Fragen entscheiden darüber, wer den Nachlass erhält, wer handeln darf und wer Ansprüche geltend machen kann.

Wir prüfen die Erbfolge sorgfältig und erklären klar, worauf es ankommt. Dabei werten wir Testamente, Erbverträge, frühere Verfügungen, Familienverhältnisse und die gesetzliche Erbfolge aus. Wir prüfen auch, ob Zweifel an der Echtheit, der Form, der Auslegung oder der Testierfähigkeit bestehen.

Wenn Streit entsteht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir begleiten Sie im Erbscheinverfahren, gegenüber anderen Beteiligten und – wenn nötig – vor Gericht. Dabei handeln wir zielgerichtet, behalten die Rechtslage im Blick und ergreifen die taktisch sinnvollen Schritte.

Wir sorgen für Klarheit. Sie sollen wissen, wo Sie rechtlich stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Position wirksam durchsetzen können.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

A stack of coins on top of various colored banknotes, symbolizing finance and currency.

BGH: Keine automatische Erstattung außergerichtlicher Kosten im Erbscheinsverfahren

Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 29.01.2025 – IV ZB 2/24) hat entschieden, dass eine erstinstanzliche Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren, die nur besagt, dass ein Antrag „kostenpflichtig zurückgewiesen“ wird oder dass der Antragsteller die „Kosten des Verfahrens“ zu tragen hat, nicht automatisch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten weiterer Beteiligter umfasst.

rollator, old, retirement home, retirement, walk, ill, slow, pension, maintenance, care insurance, pensioners, seniors, old people's home, rollator, rollator, rollator, rollator, rollator, retirement home, retirement

KG Berlin: Testament eines Erblassers im betreuten Wohnen – keine Unwirksamkeit wegen Pflegeverhältnis

Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 27.02.2024 – 19 W 160/23) hatte zu entscheiden, ob ein Testament, in dem eine Pflegekraft als Erbin eingesetzt wurde, nach dem Berliner Wohnteilhabegesetz unwirksam ist. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass kein Verstoß gegen § 12 Abs. 2 WTG-Berlin vorliegt, da die Pflegekraft erst nach dem Testament ihre Tätigkeit beendet hatte und sich keine Abhängigkeit zwischen dem Erblasser und ihr feststellen ließ.

brain, trauma, alzheimer's disease, dementia, forget, disease, alzheimer, elder, concept, memory, man, lost, disorder, mental, loss, nervous, problem, health, depression, information, trouble, mind, symptom, awareness, alzheimer's disease, dementia, dementia, dementia, dementia, dementia, alzheimer, alzheimer

OLG Hamm: Testierfähigkeit und Beweiswürdigung durch das Gericht

Das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 26.04.2024 – 10 W 114/23) hat klargestellt, dass bei der Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers die Aussagen von medizinischen Laien keine entscheidende Rolle spielen. Die Beweiswürdigung des Gerichts orientiert sich maßgeblich an der Einschätzung eines fachärztlichen Sachverständigen.

people, travelers, together, standing, destination, couple, people, standing, destination, destination, couple, couple, couple, couple, couple

OLG Naumburg: Auslegung eines Ehegattentestaments mit Katastrophenklausel

Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten kann Regelungen für verschiedene Erbfälle enthalten. Das OLG Naumburg (Beschluss vom 25.09.2024 – 2 Wx 58/23) entschied, dass auch bei einer sogenannten Katastrophenklausel das Testament nicht allein auf einen gemeinsamen Tod der Eheleute beschränkt sein muss. Vielmehr können darin auch Regelungen für den Normalfall des zeitlich versetzten Versterbens getroffen worden sein.

Nach oben scrollen